Transparenzgebot gilt auch bei Netzentgeltverfahren
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) bleibt Beteiligter an den Genehmigungsverfahren über die Netzentgelte von E.ON Netz und Vattenfall Europe Transmission.
Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf kurz vor Ostern beschlossen und folgt damit dem Transparenzverständnis der neuen Anbieter auf dem Strommarkt. Doch auch weiterhin versuchen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW unter Berufung auf vermeintliche Geschäftsgeheimnisse, die übrigen Marktteilnehmer von sämtlichen Zahlen auszuschließen.
Während E.ON und Vattenfall sich zunächst erfolglos bemühten, den bne von vorneherein aus den Genehmigungsverfahren der Bundesnetzagentur auszuschließen, schwärzt RWE sämtliche Zahlen in seinen Verfahrensunterlagen. So wird das Recht auf Akteneinsicht für andere Beteiligte an diesem Verfahren zur Farce. Es steht zu befürchten, dass E.ON und Vattenfall entsprechend vorgehen. Um keinen Preis soll es Marktteilnehmern gelingen, Einblicke in die Kalkulation der Netzentgelte zu erhalten. Zur Begründung verweisen die Netzbetreiber auf bestehende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als Ausnahme zu dem allgemeinen Transparenzgrundsatz.
Robert Busch, Geschäftsführer des bne, dazu: "Ein Versorgungsnetz als natürliches Monopol hat begriffsnotwendig keine Konkurrenten und damit auch keinen Grund, seine Netzpreise geheim zu halten. Eine tragfähige Begründung für das Beharren auf der Geheimhaltung sind die Netzbetreiber bisher schuldig geblieben."
Eine konsequente Offenlegung der Kostenbildungsfaktoren ist notwendige Konsequenz aus der Monopolstellung und die einzige Kontrollmöglichkeit gegenüber den Netzbetreibern, um das Gebot der effizienten Leistungserbringung prüfbar zu machen. Transparenzvorgaben müssen durchgesetzt werden, um das sich selbst stabilisierende System aus geheimer Monopolpreisbildung und diskriminierenden Netzzugangsbedingungen endlich aufzubrechen.
Der im September 2002 gegründete Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) vertritt die Interessen von den Lieferanten in Deutschland, die für die Versorgung ihrer Kunden mit Strom oder Gas auf die Netze Dritter angewiesen sind. Sie sind die Hauptträger des Wettbewerbs, da nur sie netzunabhängig und damit allein wettbewerbsorientiert agieren. Hauptziele des bne sind der wirksame und unverfälschte Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sowie die Wahrung des Verbraucherschutzes.