Untersuchung gegen Netzbetreiber aufgenommen
Das Bundeskartellamt hat gegen 22 Stromnetzbetreiber Untersuchungen wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und der Behinderung anderer Stromanbieter eingeleitet.
Kartellamtspräsident Ulf Böge hegt den Verdacht, dass die enormen Unterschiede bei den Netznutzungsentgelten dieser Unternehmen nicht angemessen seien und bei wirksamem Wettbewerb deutlich niedriger ausfallen koönnten.
Im Rahmen eines Vorverfahrens wurden Stadtwerke, Regionalversorger und Verbundunternehmen mit länderübergreifenden Netzgebieten angeschrieben. Ein Vergleich auf der Basis einer vom Homepage VEA (VEA) veröffentlichten Netzentgeltuntersuchung für Industrie- und Gewerbekunden zeigt, dass die Netzentgelte der 22 betroffenen Unternehmen zwischen 10 % und 80 % höher liegen als die zum Vergleich herangezogenen Entgelte z.B. der Netzbetreiber RWE und Energie Baden-Württemberg. Im Tarifkundenbereich ergeben Netzentgeltvergleiche Unterschiede bis zu 30 %.
Nach Böge wertet das Amt die Höhe der Differenz als deutliches Indiz für eine missbräuchliche Gestaltung der Entgelte. Nicht auszuschließen sei, dass bei Heranziehung ausländischer Vergleichsunternehmen die Differenzen noch deutlicher ausfallen würden, wenn das inländische Entgeltniveau insgesamt überhöht sein sollte.
Weiterhin untersucht das Homepage Bundeskartellamt, ob die Netzeigentümer dritte Stromanbieter behindern, indem sie Strombeschaffung und –vertrieb über den Bereich der Netznutzungsentgelte quersubventionieren. Dies wäre der Fall, wenn die den konkurrierenden Stromanbietern in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte nicht mit ausreichendem Abstand unter den Stromkomplettangeboten der Netzeigentümer liegen.
Die betroffenen Unternehmen haben vier Wochen Gelegenheit Stellung zu nehmen. Sollte sich nach der Auswertung der angeforderten Daten der Anfangsverdacht missbräuchlich überhöhter Entgelte erhärten, wird gegen die Unternehmen ein förmliches Missbrauchsverfahren eröffnet werden.