EnBW verzichtet auf Ausstiegsklage
Der drittgrößte deutsche Energieversorger EnBW verzichtet auf eine Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg. Der Karlsruher Konzern begründete das am Montag damit, dass er mit mehr als 98 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sei. Generell teile man aber die Haltung der bereits klagenden Konkurrenz, hieß es.
Karlsruhe (dapd/red) - Wegen dieser Eigentumsverhältnisse fehle es ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an der Grundrechtsfähigkeit. Eine Verfassungsbeschwerde sei vor diesem Hintergrund unzulässig. Grundrechtsfähig sind alle natürlichen Personen, ein Staat aber beispielsweise nicht. Allerdings teile die EnBW die Auffassung der klagenden Konkurrenten. Durch die vorzeitige Abschaltung ihrer zumeist lange abgeschriebenen Meiler entgehen den Konzernen hohe Summen.
Der Atomausstieg kam den Konzernen teuer zu stehen
Allein Deutschlands größter Energieversorger E.on schätzt den Schaden durch die Abschaltung seiner Atomkraftwerke auf rund acht Milliarden Euro und hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Grundsätzlich teile man bei EnBW die Auffassung der Konkurrenz. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber im Rahmen seiner Entscheidungen auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird", hieß es dazu von der EnBW.
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