Ungültige Vertragsklausel ermöglicht jederzeit Kündigung
Die Verbraucherzentrale rät RWE-Kunden mit einem Erdgas-2011-Vertrag zur Kündigung. Eine ungültige Vertragsklausel macht es möglich: Die automatische Vertragsverlängerung ist zu lang und damit hinfällig. So können Kunden sich jetzt einen günstigeren Anbieter suchen, denn die Preise der RWE sind sogar höher als die der örtlichen Grundversorger.
Düsseldorf (red) - Wegen einer unwirksamen Klausel können RWE-Kunden ihren Erdgas 2011 Vertrag jederzeit kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. 2008 hatten viele Kunden den Tarif abgeschlossen, weil sie dank Preisgarantie vor Preiserhöhungen geschützt waren. Nach Ende der Laufzeit wollte der Gasanbieter den Vertrag um 13 Monate verlängern, was aber gesetzlich nicht zulässig ist.
Verbraucherzentrale rät zur Kündigung
Mittlerweile sind die Gaspreise der RWE deutlich höher als Tarife anderer Anbieter und sogar oftmals teurer als die Gastarife der Grundversorger. Die RWE hat sich jetzt der Verbraucherzentrale gegenüber dazu verpflichtet, die Verlängerungsklausel nicht nicht mehr zu verwenden. Deshalb rät die Verbraucherzentrale Kunden der RWE, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, jetzt zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Jetzt mit einem neuen Gasanbieter Geld sparen
Wer bei der RWE kündigt, wird automatisch wieder vom örtlichen Grundversorger mit Gas beliefert. Man muss sich also keine Sorgen machen, dass die Versorgung ausfällt. Trotzdem ist das eine gute Gelegenheit für einen Gaspreisvergleich, denn damit lässt sich noch mehr Geld sparen. Einen Musterbrief zur Kündigung gibt es online bei der Verbraucherzentrale NRW.
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