Der Atom-Deal: Wie es weitergeht
Nach monatelangem Ringen haben sich die Koalitionsspitzen auf längere Laufzeiten für die deutschen Atommeiler verständigt. Doch nach der politischen droht nun eine juristische Auseinandersetzung. Denn die Verfassungsgrundlage ist weiter unklar; ein jahrelanger Papierkrieg ist zu erwarten.
Berlin (dapd/red) - Die Opposition hat Widerstand angekündigt. Sollte die Entscheidung über längere Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrats gefällt werden, will sie in Karlsruhe klagen. Auch mehrere Länder, darunter Rheinland-Pfalz und Bremen, haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt.
Im Bundesrat, wenn er denn gefragt würde, könnten die Bundesländer eine Laufzeitverlängerung wohl zu Fall bringen. Denn seit der Wahl in Nordrhein-Westfalen verfügt Schwarz-Gelb dort über keine Mehrheit mehr. Bereits seit Monaten tobt daher ein Papierkrieg über die Frage, ob die Länder längeren Laufzeiten zustimmen müssen oder nicht. Mehrere Verfassungsrechtler haben bereits Position bezogen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sie Verlängerung der Laufzeiten alleine über ihre Mehrheit im Bundestag durchsetzen kann.
Eine gemeinsame verfassungsrechtliche Bewertung des Innen- und Justizministeriums ergab demnach, dass die Laufzeiten auch ohne Beteiligung des Bundesrates problemlos verlängert werden könnten. Der von der Bundesregierung gefundene Kompromiss sei auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts getroffen worden, hieß es am Montag aus dem Justizministerium. Die zuständige Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei zuversichtlich, dass die Einigung auch in Karlsruhe Bestand haben werde.
Anfang Juni waren die Juristen aus Justiz- und Innenministerium in einem Gutachten noch zu dem Ergebnis gekommen, "dass eine zustimmungsfreie Ausgestaltung eines solchen Gesetzes noch vertretbar erscheint, aber mit einem nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Risiko verbunden wäre, über dessen Hinnahme letztlich politisch zu entscheiden ist". Ähnlich äußerten sich zuvor die Juristen des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags. In einem Gutachten von Anfang Mai gehen sie davon aus, dass es weitgehend beim Bundestag liegt, "ein Gesetz so zu beschließen, dass die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist."
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Beteiligung des Bundesrats hingegen für unerlässlich: Längere Laufzeiten könnten nur mit Zustimmung der Länderkammer erfolgen, weil es sich nicht nur um eine "marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts" handle. Dies sei nach Artikel 87 c des Grundgesetzes "zustimmungsbedürftig". Die Studie, die Ende Mai bekannt geworden war, hatte das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben.
Ebenfalls im Auftrag des Umweltministeriums war zuvor der Verwaltungswissenschaftler Joachim Wieland zu einem ganz ähnlichen Schluss gekommen. Mit der Laufzeitverlängerung gehe "auch eine Verlängerung der Auftragsverwaltung und damit der Beschränkung der Verwaltungshoheit der Länder" einher, "die nur mit Zustimmung des Bundesrats zulässig ist".
Deutliche Kritik an der Rechtsauffassung Papiers und Wielands hatte der Staatsrechtler und ehemalige Minister Rupert Scholz (CDU) geübt. Mit ihrer Haltung stünden sie "in offenen Widerspruch zu den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts und der Kommentatoren des Grundgesetzes", schrieb er in einem Gutachten. Er zeigte sich überzeugt, dass ein Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke "ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden" könne.
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