Förderung: Keine Einschränkungen für Sonnenwärme
Die Entscheidung der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung betrifft nur den Bereich Photovoltaik; der Bereich Solarthermie wird weiter unverändert gefördert. Diese Unterscheidung ist insbesondere solchen Unternehmen wichtig, die im Bereich Energie- und Wärmetechnik arbeiten.
Berlin (red) - Die Entscheidung der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung betrifft nur den Bereich der Photovoltaik und nicht den Bereich der Solarthermie. Darauf weist Jörg Buschbeck, Vorsitzender des Vorstandes der BUSO Bund Solardach eG, aus Anlass der jüngsten Entscheidung des Bundeskabinetts hin. Bei vielen Verbrauchern sei es zu erheblichen Verunsicherungen gekommen.
Förderhöhe ist immer vom Projekt abhängig
"Wer die Sonne zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung beispielsweise in seinem Einfamilienhaus nutzen möchte, erhält unverändert 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche an staatlicher Unterstützung. Der Bau einer 24 Quadratmeter großen solarthermischen Anlage kann so mit 2520 Euro gefördert werden. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen beim Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung sowie bei der Verwendung besonders effizienter Heizungs- und Umwälzpumpen", so Buschbeck. Die exakte Förderhöhe sei aber immer vom individuellen Projekt abhängig. Genaue Angaben zur Förderung sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder bei BUSO-Regionalpartnern erhältlich.
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