Steigende Strompreise belasten Hartz IV-Emfpänger besonders
Die steigenden Strompreise im Jahr 2010 treffen "Hartz IV"-Empfänger besonders hart. Sie müssen ihre Stromrechnung vom Regelsatz bezahlen, da die Arbeitsagenturen keinen Stromzuschuss gewähren. Lediglich E.ON bietet einen Sozialtarif an. Doch mit einem Stromanbieterwechsel können auch Hartz IV-Haushalte meist viel Geld sparen.
Berlin (ddp.djn/red) - Steigende Stromrechnungen können dann schnell das ohnehin knappe Budget von Hartz IV Empfängern übersteigen. Auf Preisnachlässe seitens der Energieversorger können die meisten nicht hoffen. Die großen Stromkonzerne in Deutschland verweisen statt dessen auf die Verantwortung des Staates, der für die sozialen Zuwendungen zuständig sei.
Sozialrabatt auf Stromrechnung bei E.ON
Lediglich E.ON gewährt seinen finanziell schlecht gestellten Kunden seit drei Jahren einen Sozialrabatt. Dieser fällt in den sechs regionalen Vertriebsgesellschaften des Konzerns unterschiedlich hoch aus und bewegt sich zwischen 70 und 108 Euro brutto im Jahr. Als Berechtigungsnachweis genügt eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung von den Rundfunkgebühren, so dass unter anderem auch Bafög-Empfänger und Bezieher von Altersgrundsicherung von dem Rabatt profitieren. Konstante Strompreise garantiert der Versorger allerdings nur bis März 2010. Danach müssen auch E.ON-Kunden mit höheren Kosten rechnen.
Geld sparen mit Strompreisvergleich
Wer auf jeden Cent schauen muss, sollte unbedingt die Preise der Anbieter vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Insbesondere einige kleinere Versorger haben ihre Preise zum Jahreswechsel sogar gesenkt. Mit unserem kostenlosen Stromrechner ist der Preisvergleich ganz einfach, natürlich beraten wir Sie auch zu Fragen beim Strompreisvergleich oder Anbieterwechsel.
Kostenlose Beratung zum Strom sparen
Ansonsten bleibt klammen Kunden nur die Möglichkeit, ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Tipps und Hilfestellung zum Stromsparen geben beispielsweise die Verbraucherzentralen, die in ihren Beratungsstellen eine Energieberatung anbieten. Normalerweise kostet ein Beratungsgespräch fünf Euro. "In vielen Bundesländern ist das Beratungsgespräch bei Nachweis der Bedürftigkeit aber kostenlos", sagt Peter Kafke von der Verbraucherzentrale. Nachfragen lohne sich immer, ein Wohngeld- oder "Hartz IV"-Bescheid sollte aber vorgelegt werden.
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