Der Stromwechsel - häufige Fragen und Antworten
Was müssen Sie beim Strompreisvergleich und beim Stromwechsel beachten? Hier finden Sie hilfreiche Antworten von Stromseite.de!
Allgemeine Fragen zum Stromwechsel
Was muss ich tun, um den Stromanbieter zu wechseln?
Zuerst einmal gilt es, einen neuen Stromanbieter zu finden. Das geht ganz einfach mit unserem Stromtarifrechner. Geben Sie dort einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Stromverbrauch ein, um die verfügbaren Stromtarife zu vergleichen. Haben Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden, reicht es in der Regel aus, den neuen Vertrag zu unterschreiben, über unseren Tarifrechner können Sie sich oft auch direkt online beim neuen Anbieter anmelden. Meist übernimmt dieser die Kündigung beim alten Stromversorger und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Ist auch nach dem Stromwechsel ein erneuter Anbieterwechsel möglich?
Solange Sie die Kündigungsfristen einhalten ist dies selbstverständlich kein Problem. Sie können Ihren Stromanbieter immer wieder wechseln.
Wie lang sind die Kündigungsfristen bei Stromtarifen?
Wenn Sie noch nie Ihren Stromtarif gewechselt haben und nach der Grundversorgung beliefert werden, haben Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Bei allen anderen Tarifen schauen Sie am besten in Ihrem Stromvertrag nach, dort finden Sie Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist des Vertrages.
Wer Energie spart, spart auch bares Geld - wer noch mehr sparen möchte, zieht einen Stromwechel in Erwägung.
Ist ein Stromwechsel auch bei Nachtstrom (HT/NT) möglich?
Leider gibt es aber noch keinen Stromvergleich für diesen Bereich des Strommarkts, weil die Netznutzungsentgelte unabhängig von der Tageszeit rund um die Uhr gleich (hoch) sind. Da ein externer Anbieter mit den günstigen NT-Preisen des Kunden konkurrieren müsste, aber die (Tages)-Netzmiete zahlen muss, machte es wirtschaftlich für den externen Versorger keinen Sinn, für HT/NT-Kunden ein Angebot zu erstellen.
Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Wenn Sie als Mieter einen eigenen Zähler, d.h einen separaten Vertrag mit dem Stromanbieter haben, können ist ein Stromwechsel möglich. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, können Sie Ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels ansprechen, schließlich können Sie durch einen günstigen Stromanbieter bei den Nebenkosten sparen.
Was passiert nach dem Stromwechsel?
Müssen bei dem Wechsel neue Leitungen und Stromzähler installiert werden?
Nein. Auch nach einem Wechsel bleibt der ehemalige Versorger für die Technik der Zähler verantwortlich. Der neue Stromanbieter nutzt die Infrastruktur des alten Anbieters weiter.
Wie werden nach einem Wechsel die Abschlagszahlungen festgelegt?
Die Abschlagszahlungen legt der neue Versorger aufgrund des zuletzt verbrauchten Stroms fest. Darum ist es auch meist erforderlich, beim Stromwechsel den bisherigen Stromverbrauch anzugeben.
Welchen Strom beziehe ich nach dem Stromwechsel?
Jeder Verbraucher bekommt den gleichen Strom wie vorher, erzeugernah aus dem nächstgelegenen Kraftwerk. Physikalisch findet kein Stromtransport statt. Man kann sich den Strommarkt wie einen großen See vorstellen, aus dem jeder Stromkunde befiefert wird und in den jeder Stromanbieter die Menge an Strom einspeist, die seine Kunden verbrauchen. Der Versorgerwechsel ist vor allem eine kaufmännische Abrechnungsfrage. Sie können zwar von günstigen Strompreisen profitieren, doch das was aus der Steckdose kommt, bleibt das gleiche.
Wie sicher ist die Stromversorgung nach dem Wechsel?
Sehr sicher. Der Betreiber des Versorgungsnetzes ist gesetzlich verpflichtet, jeden Bewohner seines Versorgungsgebietes zu versorgen. Fällt der neue Versorger aus, dann muss der alte Versorger wieder für ihn einspringen. Es kann also nicht passieren, dass Sie nach einem Stromwechsel plötzlich im Dunkeln stehen.
Technische Fragen zum Stromwechsel
Was muss ich über Durchleitungsgebühren und Lastprofile wissen?
Nichts. Die Durchleitungsgebühren und Lastprofile dienen zur internen Abrechnung zwischen dem alten und neuen Versorger.
Darf mein lokaler Stroanbieter die Durchleitung von Strom verweigern?
Nein. Generell darf sich ein Netzbetreiber nicht der Einspeisung von Strom in sein Netz durch Dritte nicht verweigern.