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EEG-Umlage: Finanzspritze für die Energiewende

Die EEG-Umlage wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um die Vergütungen zu finanzieren, die Stromerzeuger erhalten, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeisen. Die EEG-Umlage finanzieren Verbraucher über den Strompreis mit.
"EEG" ist die Abkürzung für das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, das auch Erneuerbare-Energien-Gesetz genannt wird. Das Gesetz ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und regelt die Einleitung von Strom aus erneuerbaren Energien in das deutsche Stromnetz. Als erneuerbare Energien gelten Wasserkraft, Sonnenwärme, Wind, Meeresenergie, Geothermie und Biomasse. Ein Bestandteil des Gesetzes ist die Vergütung der Stromerzeuger mit festen Beträgen, die sogenannte Einspeisevergütung. Hier kommt die EEG-Umlage, auch gern Ökostrom-Umlage genannt, ins Spiel.
Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreiben Anlagen, mit denen durch erneuerbare Energien Strom erzeugt wird. Wenn ein Privathaushalt durch die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach mehr Strom erzeugt, als die Familie verbraucht, verkauft er den übrigen Strom an den örtlichen Netzbetreiber. Professionelle Stromerzeuger verkaufen den gesamten erzeugten Strom an einen Übertragungsnetzbetreiber. Für den eingespeisten Strom erhalten die Erzeuger, wie oben erwähnt, eine feste Vergütung. Die Berechnung der Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den Strom an der Strombörse weiter. Durch die niedrigen Preise an der Börse erhalten die Betreiber weniger Geld, als sie ihrerseits an die Stromerzeuger zahlen müssen. Diese Differenz wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen.
Wer zahlt die EEG-Umlage?
Grundsätzlich müssen alle Verbraucher die EEG-Umlage zahlen. Dabei erfolgt keine separate Belastung, sondern die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises. Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern neu festgelegt und bis zum 15. Oktober des Jahres im Internet veröffentlicht. Nicht jeder Verbraucher muss jedoch den vollen Satz zahlen. Eigenversorger zahlen für selbst genutzten Strom nur unter bestimmten Voraussetzungen die Umlage an den Netzwerkbetreiber. Unternehmen, die mehr als eine Gigawattstunde Strom pro Jahr verbrauchen, können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Das gilt auch für Schienenbahnen, bei denen der Stromverbrauch zwei Gigawattstunden im Jahr übersteigt.
Wie hat sich die EEG-Umlage seit der Einführung entwickelt?
Der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis ist zwischen 2003 und 2017 gestiegen. 2018 und 2019 wurde sie leicht gesenkt, Experten gehen jedoch von einem erneuten Anstieg aus. Bis zum Jahr 2006 zahlten die Verbraucher weniger als einen Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Den höchsten Anstieg gab es in den Jahren 2010 und 2011 mit Erhöhungen zum Vorjahr um 81,2 Prozent beziehungsweise 72,4 Prozent. Diese Zahlen sowie die Entwicklung der Umlage in den Jahren seit 2003 gibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage an. Ein Grund für die zum Teil starken Erhöhungen sind die niedrigen Strompreise an der Börse, wodurch die Differenz zwischen den erzielten Erlösen und den im Gesetz festgelegten Einspeisevergütungen immer größer wird.
Im Jahr 2019 beträgt die EEG-Umlage 6,41 Cent.
Kritik an der EEG-Umlage
Kritiker bemängeln die Erhöhung des Strompreises durch die EEG-Umlage und bezweifeln, dass das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz einen Nutzen für die Umwelt bietet. Abgaben und Umlagen machen circa ein Drittel des Strompreises aus, wobei die EEG-Umlage den größten Teil der Umlagen bildet. Dadurch werden private Verbraucher mit hohen Strompreisen belastet, die sie als Teil der Nebenkosten für eine Immobilie zahlen müssen. Mittelständische Unternehmen befürchten durch die hohen Kosten Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten, die Arbeitsplätze kosten können.