Stromseite.de
  • Stromvergleich
    • Strompreise
    • Ökostrom
    • Nachtstrom
    • Gewerbestrom
    • Photovoltaik
  • Gasvergleich
    • Gaspreise
    • Gewerbegas
    • Biogas
  • Heizung
    • Heizöl
    • Holzpellets
    • Heizstrom
    • Wärmepumpenstrom
  • Energie-Wissen
    • So gelingt der Stromanbieterwechsel
    • Tipps für den Gasanbieterwechsel
    • Gasverbrauch ermitteln: So geht's
    • Strom sparen: Tipps & Tricks
    • Häufige Fragen zu Strom
Sie sind hier: Startseite
  • Gas-Nachrichten
  • Urteil
Urteil

Gaspreiserhöhungen von EnBW bis 2008 sind rechtens

Die Preiserhöhungen der EnBW Gas aus den Jahren 2005 bis 2008 sind rechtens. Das entschied das Landgericht Stuttgart nach eigenen Angaben am Mittwoch und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Stuttgart. Demnach habe EnBW lediglich die gestiegenen Beschaffungskosten an die Kunden weitergegeben.

16.06.2010, 14:32 Uhr
  • teilen
  • twittern
  • senden
  • weiterleiten
Gasverbrauch© Jaap2 / iStockphoto.com

Stuttgart (ddp/red) - Das Unternehmen hatte mehrere Kunden verklagt, die nach den Preiserhöhungen ihre Gas-Rechnungen gekürzt hatten und sich geweigert hatten, die höheren Gaspreise zu bezahlen. In dem konkreten Fall hatte die Differenz etwa 1000 Euro für einen Abrechnungszeitraum von drei Jahren betragen.

Der vom Amtsgericht Stuttgart zur Zahlung verpflichtete Kunde war in Berufung gegangen, unter anderem mit der Begründung, das Gericht sei nicht zuständig gewesen. Zudem hatte er argumentiert, es habe für die Preiserhöhung die vertragliche Grundlage gefehlt.

Laut Gericht hatte die EnBW darlegen können, dass sie unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten nur ihre gestiegenen Gas-Bezugskosten an die Kunden weiter­gegeben hatte. Deshalb sei der Widerspruch gegen Preiserhöhungen einiger Gaskunden und das Kürzen von Gasrechnungen unbegründet.

Preiserhöhungen in der Grundversorgung müssen laut Gesetz "billig", also angemessen sein, erläuterte das Gericht. In einem Grundsatz-Urteil habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Gasversorger, die lediglich veränderte Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben, diese Vorgabe für die Gestaltung der Gaspreise erfüllen. Den entsprechenden Nachweis hatte die EnBW Gas GmbH über regelmäßige, im Internet veröffentlichte Testate geführt.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
  • Energiepreise

    Gas- und Strompreise steigen in mehreren Bundesländern

  • Gaspreis

    Auf viele Gaskunden kommen Preiserhöhungen zu

  • Gaspreis

    Gaspreise im Großhandel steigen – Jetzt auf Preisgarantie achten

  • Gaspreise

    Urteil: Gasanbieter müssen sinkende Gaspreise weitergeben

  • Gas

    Gaspreise sinken im Sommer im Schnitt um 10 Prozent

  • Stromkosten

    Pfister empfiehlt Stromanbieterwechsel

Gaspreise vergleichen
Gas-Wissen
  • Brennstoffzellen-Heizgerät

    Brennstoffzellenheizung

    Brennstoffzelle: Heizen und Strom erzeugen gleichzeitig

  • Haus Familie

    Effizienzhaus

    Passiv-, Plusenergie- und Effizienzhaus: Was sind die Unterschiede?

  • Solarstrom

    Solar-Wärmepumpe

    Solaranlage und Wärmepumpe kombinieren

  • Heizkosten sparen

    Gebäudedämmung

    Gebäudedämmung – Weniger heizen dank Sanierung

  • Holzpellet Heizung

    Heizsysteme

    Die wichtigsten Heizsysteme im Überblick

  • Stromanbieter
  • Stromanbieter
  • Strom wechseln Mietwohnung
  • Stromanbieter insolvent
  • Nachstromanbieter
  • Stromtarife
  • Stromtarife
  • Stromkosten
  • Stromtarifrechner
  • Strompreisvergleich
  • Info & Wissen
  • Stromverbrauch
  • Stromzähler
  • Solaranlage
  • Erneuerbare Energien
© 2021 Stromseite.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Über uns
Cookies