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Umstrittene Klauseln

Millionen Gaskunden können auf Rückzahlung hoffen (Upd.)

RWE und andere Versorger haben in der Vergangenheit offenbar die Gaspreise teilweise unzulässig erhöht. Wie der "Spiegel" am Sonntag vorab berichtete, können Millionen Kunden auf Rückzahlungen hoffen. Hierfür hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Weg frei gemacht.

21.03.2013, 11:34 Uhr
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Gaspreis© Kautz15 / Fotolia.com

Hamburg/Luxemburg (dapd/AFP/red) - In Sonderkundenverträgen für Gaskunden, die spezielle Rabatte, Preise oder Laufzeiten beinhalten, seien seit Jahren Preisanpassungsklauseln enthalten, die mit EU-Recht nicht vereinbar seien. Verbraucher hätten bei teilweise massiven Preiserhöhungen keine Möglichkeit gehabt, mit Kündigung und Wechsel des Anbieters zu reagieren.

Der EuGH entschied nun, dass die Klausel der Missbrauchskontrolle unterliegt. Denn die gesetzliche Regelung gelte nur "für eine andere Vertragskategorie", nämlich den Standardtarif. Nur hier sei daher die Annahme gerechtfertigt, dass schon der Gesetzgeber eine ausgewogene Regelung geschaffen hat. Auf andere "Vertragskategorien" sei dies nicht übertragbar. Weiter betonten die Luxemburger Richter, eine Preisanpassungsklausel müsse "den Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügen".

Teilweise jeder vierte Gaskunde betroffen

Allein bei RWE sei jeder vierte Gaskunde mit den strittigen Verträgen ausgestattet. Aber auch für andere Gasversorger wie E.on sowie für Hunderte Stadtwerke könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum sie Forderungen geltend machen könnten, müssten deutsche Gerichte entscheiden.

Nach dem jetzigen Urteil wird sich wieder der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren befassen. In den Vorinstanzen hatten sowohl das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht der Verbraucherzentrale recht gegeben. Der BGH hatte bereits 2009 eine Preisanpassungsklausel des Bremer Energieversorgers swb als einseitig und daher unwirksam verworfen. Geld zurückverlangen können nach einem weiteren BGH-Urteil vom März 2012 allerdings nur Gaskunden, die gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt haben. Die Frist für einen Widerspruch setzten die Karlsruher Richter auf drei Jahre fest.

RWE stelle sich wegen Verjährungsfristen auf einen strittigen Zeitraum von etwa drei Jahren ein. Für diese Periode könnten Kunden dann Ansprüche geltend machen. "In der RWE-Bilanz wurden inzwischen millionenschwere Rückstellungen gebildet", heißt es in der Zentrale des Energiekonzerns.

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