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Sachverständigenrat rät von Fracking ab

Klares Veto: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat klar Stellung gegen die umstrittene Förderung von Schiefergas aus schwer zugänglichen Gesteinsschichten bezogen. Fracking habe in Deutschland keinen energiepolitischen Nutzen und sei zudem noch nicht ausreichend erforscht.

31.05.2013, 14:52 Uhr (Quelle: AFP)
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Fracking© VKU/regentaucher.com

Berlin (AFP/red) - Das erklärten die Experten am Freitag bei der Vorstellung einer Stellungnahme in Berlin. "Fracking leistet keinen Beitrag zur Energiewende", sagte der SRU-Vorsitzende Martin Faulstich.

Deutliche Worte

"Die Gewinnung von Schiefergas in Deutschland wird die Energiepreise nicht senken und auch keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können", erklärte der Sachverständigenrat, der seit 1972 die Bundesregierung in Umweltfragen berät. Aus deutscher Sicht gebe es daher kein energiepolitisches Interesse an der Förderung von Erdgas aus schwer zugänglichen Gesteinsschichten. Auch der Nutzen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie werde "überzeichnet".

Beim Hydraulic-Fracturing-Verfahren - dem Fracking - wird Gas aus Schiefergestein tief unter der Erde gelöst. Die Technologie ist unter anderem deshalb umstritten, weil dabei Chemikalien eingesetzt werden, die auch das Trinkwasser verunreinigen könnten.

Große Wissenslücken

Der Sachverständigenrat verwies auf erhebliche Wissenslücken bei den Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit. Das fächerübergreifende Gremium forderte daher, vorerst auf die kommerzielle Nutzung der Technologie zu verzichten und unter strengen Voraussetzungen nur Pilotprojekte zuzulassen. Diese sollten wissenschaftlich begleitet werden und transparent sein. Die Öffentlichkeit müsse bei dieser umstrittenen Technologie einbezogen werden. Die Kosten für die Pilotprojekte und Probebohrungen müssten "selbstverständlich" von der Industrie getragen werden, sagte Faulstich.

Ungeklärt sind laut SRU die umweltverträgliche Entsorgung der anfallenden Abwässer, die Sicherheit der Bohrlöcher und Förderanlagen hinsichtlich des Grundwasserschutzes, die langfristigen Folgen des Fracking sowie die Klimabilanz von Schiefergas. Es sei noch nicht einmal erforscht, ob Erdgas aus Schiefergestein eine bessere CO2-Bilanz habe als Kohle, sagte Faulstich.

Vorsorgeprinzip angemahnt

Solange die Auswirkungen des Fracking nicht bekannt seien, müsse das Vorsorgeprinzip angewandt werden, verlangten die Sachverständigen. Dazu gehöre, dass Trinkwasser- und Grundwasserschutzgebiete komplett ausgenommen würden, ohne dass eine konkrete Gefahr nachgewiesen werden müsse, sagte der Sachverständige Christian Calliess.

Nach Ansicht des Sachverständigenrats ist die Technologie erst dann verantwortbar, "wenn Pilotprojekte zu einem positiven Ergebnis führen". Die Experten forderten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung müsse auch für Pilotprojekte verpflichtend sein. Dies ist bislang nicht der Fall. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Februar sei hier im Sinne des SRU, sagte Calliess.

Unterschiedliche Positionen

Union und FDP hatten sich vergangene Woche auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Fracking zwar grundsätzlich erlaubt, aber sehr strenge Auflagen für die Förderung macht. Die Grünen fordern ein grundsätzliches Verbot. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) startete am Freitag eine Unterschriftenaktion dafür.

Innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Positionen zum Fracking. So setzt Polen verstärkt auf die Technologie, während andere Staaten ein Verbot oder ein Moratorium erlassen haben. In den USA wird Fracking in großem Stil betrieben.

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