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Keine Dieselfahrverbote

Streit wegen Stickstoff-Belastung in Wiesbaden beendet

Auch Wiesbaden war von der Deutschen Umwelthilfe in Bezug auf die Pläne zur Luftreinhaltung verklagt worden. Der Streit wurde nun beigelegt, in der hessischen Landeshauptstadt wird es somit erst einmal keine Dieselfahrverbote geben.

13.02.2019, 14:40 Uhr (Quelle: DPA)
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Wiesbaden© World travel images / Fotolia.com

Wiesbaden - Der Streit über Dieselfahrverbote in Wiesbaden ist beigelegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht, dass die bisher umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung der Kommune voraussichtlich ausreichten, um die Belastung mit Stickstoffdioxid zu senken. Im Sommer werde die DUH aber mit den bis dahin erreichten Messwerten eine Zwischenbilanz ziehen, kündigte der Kläger an. Damit wird es zunächst nicht zu Dieselfahrverboten kommen.

DUH-Geschäftsführer lobt Luftreinhalteplan

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte im Anschluss, der Luftreinhalteplan sei so gut wie bundesweit keiner bisher. "Er ist aber arg auf Kante genäht, deshalb werden wir monatlich die Maßnahmen abfragen und mit den prognostizierten Werten abgleichen." Resch lobte die Bemühungen der Stadt, etwa den Fahrradverkehr zu stärken und Elektrobusse einzuführen.

Der Wiesbadener Umweltdezernent Andreas Kowol (Grüne) sagte nach der Verhandlung, es sei eine wichtige Etappe erreicht worden und er sei zuversichtlich, dass die Stadt die richtigen Schritte zum Senken der Schadstoffbelastung unternommen habe.

Klagen gegen Luftreinhaltepläne von insgesamt 35 Städten

Bislang hat die DUH gegen die Luftreinhaltepläne von bundesweit 35 Städten Klage eingereicht. In Hessen gehören außer Wiesbaden und Frankfurt noch Darmstadt, Offenbach und Limburg dazu. Für Darmstadt haben sich DUH und Land darauf geeinigt, zwei Straßen ab Juni 2019 für ältere Diesel zu sperren. In Frankfurt wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Dieselfahrverbote geben.

Wiesbaden-Verhandlung hatte Ende 2018 begonnen

Die Verhandlung für Wiesbaden war Mitte Dezember vertagt worden, weil sich das Gericht noch weitere Informationen über die von der Stadt bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Luftreinhaltung einholen wollte. Unter anderem ging es darum, welchen Effekt eine Hardware-Nachrüstung von städtischen Diesel-Bussen hat.

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