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Urteil zu Diesel-Verboten soll am 27. Februar fallen
Diesel-Fahrer müssen noch länger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fahrverboten warten. Die obersten Verwaltungsrichter wollen erst in einigen Tagen entscheiden, ob Diesel-Fahrzeuge in Städten nach geltendem Recht verboten werden dürfen.

Wie der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher nach mehrstündiger Verhandlung am Donnerstag in Leipzig sagte, dauerte die sachliche Erörterung länger als vorgesehen. Gegen Bundesregierung und Autoindustrie werden weiterhin Vorwürfe laut, zu zögerlich zu handeln.
Ein Urteil mit Signalwirkung?
Das Leipziger Urteil, das ursprünglich schon am Donnerstag erwartet worden war, könnte bundesweite Signalwirkung haben. Richter Korbmacher sagte, es gehe darum, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht um die vielfältige Problematik des Diesel insgesamt.
Im Zentrum stand die Frage, ob Städte Verbote nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regeln geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
In einem rund vierstündigen "Rechtsgespräch" wurde unter anderem erörtert, ob Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Zudem wurde beleuchtet, ob Verbote überhaupt kontrollierbar wären.
Verhandlung wegen zurückliegenden Urteilen zu Fahrverboten
Verhandelt wurde über eine Sprungrevision Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, würden die Richter Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt aber an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht.
Stimmen zu Diesel-Verboten
Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Verbote nach geltendem Recht möglich seien. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) äußerte sich enttäuscht, dass zunächst noch kein Urteil gefällt wurde. "Für die Menschen, die tagein, tagaus unter hohen Stickoxidwerten leiden, tut schnelle Hilfe not."
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten: "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.
Politisch bleiben Bundesregierung und Autobauer im Kreuzfeuer. Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sagte im Bundestag, Autofahrer dürften nicht belastet werden, weil Regierung und Industrie nicht handelten. Fahrverbote wären ein schwerer Eingriff ins Eigentum und ins Grundrecht der Mobilität.
Bisher reichen die Anstrengungen der Bundesregierung gegen schlechte Luft nicht aus
Überlegungen der Bundesregierung für einen kostenlosen Nahverkehr stießen auf Kritik, unrealistisch und nicht finanzierbar zu sein. Die Linke begrüßte einen Nulltarif für Busse und Bahnen und forderte eine Sonderabgabe der Autoindustrie für saubere Luft von jeweils vier Milliarden Euro über fünf Jahre.
Seit Jahren werden in vielen Städten Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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