Stromseite.de
  • Stromvergleich
    • Strompreise
    • Ökostrom
    • Nachtstrom
    • Gewerbestrom
    • Photovoltaik
  • Gasvergleich
    • Gaspreise
    • Gewerbegas
    • Biogas
  • Heizung
    • Heizöl
    • Holzpellets
    • Heizstrom
    • Wärmepumpenstrom
  • Energie-Wissen
    • So gelingt der Stromanbieterwechsel
    • Tipps für den Gasanbieterwechsel
    • Gasverbrauch ermitteln: So geht's
    • Strom sparen: Tipps & Tricks
    • Häufige Fragen zu Strom
Sie sind hier: Startseite
  • Gas-Nachrichten
  • Teure Festpreisverträge
Teure Festpreisverträge

Verbraucherzentrale: "RWE 2011"-Kunden sollen sich wehren

Rund 100.000 Verbraucher haben im Herbst 2008 in Erwartung steigender Gaspreise den Festpreis-Tarif "RWE Erdgas 2011" abgeschlossen. Da die Gaspreise inzwischen aber flächendeckend gesunken sind, zahlen sie nun kräftig drauf. Verbraucherschützer sagen, wie Kunden aus dem Vertrag wieder rauskommen.

23.06.2009, 15:56 Uhr
  • teilen
  • twittern
  • senden
  • weiterleiten
Rechnung Gas© photoGrapHie / Fotolia.com

Düsseldorf (red) - Selbst eine Belieferung in der gesetzlichen Grundversorgung – sonst teurer als die Konditionen von Sonderverträgen – ist inzwischen bei RWE Westfalen-Weser-Ems deutlich günstiger zu haben, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Verbraucher können aus dem Vertrag aussteigen

Da aber im Vertrag eine wirksame Widerrufsbelehrung fehle, "können Verbraucher aus dem teuren Vertrag aussteigen", weisen die Verbraucherschützer einen Weg, um in einen günstigen Tarif wechseln zu können. Zudem habe ein Teil der Kunden vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. Sie können sich daher auf einen fehlenden Vertragsabschluss berufen und "brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigen allgemeinen Preisen zu bezahlen", erklären die Verbraucherschützer weiter.

Schadenersatz von RWE verlangen

Sollte RWE Westfalen Weser-Ems den Widerruf nicht anerkennen, rät die Verbraucherzentrale, Schadenersatz zu verlangen: "Kunden sollten auf Ersatz der Differenz zwischen dem Preis dieses Tarifs und den günstigeren Konditionen pochen, die sie nach einem Widerruf mit RWE oder mit einem anderen Anbieter vereinbart hätten."

Vorsorglich sollten die Schadenersatzansprüche bei RWE angemeldet werden. Dann kann das Unternehmen später nicht behaupten, der Kunde habe die Ablehnung des Widerrufs akzeptiert und den Vertrag stillschweigend fortgesetzt. Um die Höhe der Schadenersatzansprüche belegen zu können, sollten Angebote anderer Gasanbieter verglichen und dokumentiert werden.

Eine Verbraucherinformation mit allem Wissenswerten sowie Musterbriefen gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
  • Gasherd

    Gaspreise sinken insgesamt – Grundversorgungstarife teilweise teurer

  • Gaspreis

    Auf viele Gaskunden kommen Preiserhöhungen zu

  • Gas Preis

    Teure Gasversorger: Verbraucher üben zu wenig Druck aus

  • Stromtarife

    Verbraucherschützer raten: Anbieter wechseln und sparen

  • Gas

    Verbraucherzentrale: Wechsel des Gasanbieters lohnt sich!

  • Energiepreise

    Gerichtsurteil lässt Gaskunden auf Rückerstattung hoffen

Gaspreise vergleichen
Gas-Wissen
  • Brennstoffzellen-Heizgerät

    Brennstoffzellenheizung

    Brennstoffzelle: Heizen und Strom erzeugen gleichzeitig

  • Haus Familie

    Effizienzhaus

    Passiv-, Plusenergie- und Effizienzhaus: Was sind die Unterschiede?

  • Solarstrom

    Solar-Wärmepumpe

    Solaranlage und Wärmepumpe kombinieren

  • Heizkosten sparen

    Gebäudedämmung

    Gebäudedämmung – Weniger heizen dank Sanierung

  • Holzpellet Heizung

    Heizsysteme

    Die wichtigsten Heizsysteme im Überblick

  • Stromanbieter
  • Stromanbieter
  • Strom wechseln Mietwohnung
  • Stromanbieter insolvent
  • Nachstromanbieter
  • Stromtarife
  • Stromtarife
  • Stromkosten
  • Stromtarifrechner
  • Strompreisvergleich
  • Info & Wissen
  • Stromverbrauch
  • Stromzähler
  • Solaranlage
  • Erneuerbare Energien
© 2021 Stromseite.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Über uns
Cookies