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BAFA fördert Öko-Heizungen seit 20 Jahren
Für den Einbau von Öko-Heizungen können Verbraucher bereits seit 20 Jahren Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Rund 3 Milliarden Euro wurden seitdem vergeben. Welche Förderprogramme werden aktuell angeboten?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Marktanreizprogramm (MAP) seit 1999 Wärme aus erneuerbaren Energien. Mehr als 1,8 Millionen Öko-Heizungen mit einem Fördervolumen von rund 3 Milliarden Euro hat das BAFA seitdem bezuschusst.
Gefördert werden Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen, wie zum Beispiel die Pelletheizung. 2019 sind laut BAFA die meisten Anträge zur Wärmepumpe eingegangen. Die im Jahr 2018 geförderten Anlagen sparen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren dem Bundesamt zufolge über 6 Millionen Tonnen CO2 ein. Wer auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, kann auf unterschiedliche Weise von dem Förderprogramm profitieren.
Basis-, Innovations- und Zusatzförderung für das Heizen mit Erneuerbaren
Das MAP umfasst verschiedene Fördermöglichkeiten. Neben der Basis- und der Innovationsförderung gibt es außerdem Zusatzförderungen. Die Basisförderung wird beansprucht, wenn in einem Bestandsgebäude die Heizung durch erneuerbare Technologien ersetzt oder erweitert wird. Die Innovationsförderung gilt sowohl für Bestandsgebäude, als auch für den Neubau und unterstützt, wenn besonders innovative und effiziente Technologien eingesetzt werden. Bei den Zusatzförderungen kann auf verschiedene Bonusleistungen zurückgegriffen werden. Ein Beispiel ist das Anreizprogramm für Energieeffizienz (APEE), das einen Bonus in Höhe von 20 Prozent gewährt, wenn im Rahmen des MAP nicht nur die Heizung modernisiert, sondern gleichzeitig eine Heizungsoptimierung durchgeführt wird. Eine Energieberatung ist ebenfalls durch das BAFA förderfähig.
Beispiele für MAP-Fördermöglichkeiten
Solarthermieanlagen (bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben)
- 500 bis 2.000 Euro (zur reinen Warmwasserbereitung, bei einer Bruttokollektorfläche bis 40 m²)
- 2.000 bis 5.600 Euro (zur Heizungsunterstützung, bei einer Bruttokollektorfläche bis 40 m²)
Biomasseanlagen (bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben)
- 2.000 bis 8.000 Euro (automatisch beschickte Biomasseanlagen für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung)
- 3.500 Euro für Holzhackschnitzelanlagen (Innovationsförderung bis 5.250 Euro)
- 3.500 Euro für Pelletkessel mit Wärmespeicher
- 2.000 Euro für besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (Innovationsförderung bis 5.250 Euro).
Effiziente Wärmepumpen (bis zu 15.000 Euro)
- 1.300 bis 15.000 Euro für Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung.
Bevor die Umsetzung starten kann, muss der Antrag über das Online-Portal des BAFA eingereicht sein. Per Post kommt dann der Zuwendungsbescheid vom BAFA. Ab dann beginnt die 9-Monatsfrist für die Inbetriebnahme der Anlage.
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