1A Energieversorgung unternimmt rechtliche Schritte gegen Zeus-Strom
Der Ex-Vertriebspartner der Zeus-Strom AG befürchtet, dass Zeus von 1A vermittelte Verträge widerrechtlich an andere Stromanbieter vermittelt oder verkaufen möchte.

Nun beantragt 1A den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Zeus, in der es dem skandalumwitterten Unternehmen untersagt werden soll, Kunden an ein anderes Stromlieferungsunternehmen, im konkreten Fall an die Fa. Best Energy, zu vermitteln oder zu verkaufen. Abermals weist 1A daraufhin, dass Zeus über mehrere Monate lang nicht in der Lage war, Kunden von 1A ans Netz zu zu bringen. Sei dies doch geschehen, wurden 1A die vertraglich zugesicherten Provisionen vorenthalten. Ähnlichen Ärger brockte sich 1A auch damit ein, im Auftrag von Zeus ein Calling-Center eingerichtet und unterhalten zu haben. Die hieraus entstandenen Kosten in Höhe von 160.000 DM wurden Zeus in Rechnung gestellt, sind aber bis heute nicht bezahlt worden. Die 1A-Energieversorgung empfiehlt ihren Kunden nun, Stromlieferungsverträge mit der Deutschen Strom AG in Hamburg abzuschließen. Laut den Informationen der 1A-Geschäftsleitung stehe Zeus zum Verkauf und paradoxerweise liege auch 1A ein schriftliches Angebot zum Kauf des Unternehmens vor. Davon habe 1A jedoch Abstand genommen und behält sich vielmehr vor, auch gerichtliche Schritte zur persönlichen Strafverfolgung des Zeus-Vorstandes in die Wege zu leiten.
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