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Licht

Ab 1. September: Halogenlampen verschwinden vom Markt

Im kommenden Monat wird das Ende der meisten Halogenlampen eingeläutet. Nach dem Verbot der Glühlampe 2012 ist das ein weiterer Schritt zu mehr Energieeffizienz. Was müssen Verbraucher hierzu wissen?

23.08.2018, 10:52 Uhr (Quelle: DPA)
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SparlampenAb 1. September werden von den meisten Halogenlampen nur noch die Restbestände verkauft.© Carmen Steiner / Fotolia.com

Berlin - Als am 1. September 2012 das endgültige Aus der Glühlampe in Kraft trat, war die Aufregung groß. Es gab regelrechte Hamsterkäufe - und in vielen Haushalten finden sich die Stromfresser noch immer. Zum 1. September endet nun auch die Produktion der meisten Halogenlampen. Das Bedauern darüber dürfte sich allerdings in Grenzen halten, denn es gibt - inzwischen gute - energieeffiziente Leuchtmittel, allen voran die LEDs. Was Verbraucher wissen müssen:

Welchen Vorteil bieten Energiesparlampen?

Im Vergleich zu Glühbirnen - korrekt eigentlich Glühlampe genannt - und Halogenlampen haben Energiesparlampen eine hohe Lichtausbeute und sparen dadurch Strom. Energiesparlampen sind 80 Prozent effizienter als die nicht mehr produzierten Glühlampen. Sie brennen laut der Deutsche Energieagentur (dena) in Berlin in der Regel etwa 6.000 bis 15.000 Stunden.

Muss ich Glühbirnen und Halogenlampen austauschen?

"Nein, zu Hause kann ich tun und lassen, was ich will", sagt Martin Brandis von der Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands in Berlin. Allerdings sei es nicht empfehlenswert, heute noch Glühbirnen zu verwenden. Sie verbrauchen sehr viel Strom, und es gibt inzwischen gute LEDs und Energiesparlampen, die ein ähnliches Licht erzeugen.

Werden Glühlampen und Halogenlampen weiter zum Verkauf angeboten?

"Ja, Restbestände dürfen verkauft werden", stellt Iris Vollmann von der Brancheninitiative Licht.de in Frankfurt klar. Seit 1. September 2012 werden aber keine neuen Glühlampen mehr in den Handel gebracht. "Bis auf wenige Ausnahmen werden Halogenlampen ab 1. September 2018 nicht mehr hergestellt." Die Hochvolt-Halogenlampen für normale Netzspannung von 230 Volt gar nicht mehr, Niedervolt-Halogenlampen für eine Spannung von 12 Volt nur noch, wenn sie mindestens die Effizienzklasse B aufweisen. Auch klare Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 bleiben in der Effizienzklasse C weiter im Handel.

Worin unterscheiden sich alte Glühlampen von LEDs und Energiesparlampen?

Die klassische Glühlampe erkennt man an der Birnen- oder Kerzenform. Sie hat unten einen Metallsockel zum Schrauben und oben ein Glas, in dem sich ein Wolfram-Draht befindet, der für die Lichterzeugung zuständig ist. "In einem Haushalt können sich aber noch verschiedene andere Lampenarten finden, die äußerlich der alten Glühlampe ähneln, nämlich Halogen- und Kompaktleuchtstofflampen sowie LEDs", erklärt Dietlinde Quack vom Öko-Institut in Freiburg. Halogenlampen haben oft eine spot-ähnliche Bauform, es gibt sie aber auch in Birnenform. Der Glühdraht ist von einem Schutzgas, dem Halogen, umgeben.

Eine LED-Lampe sieht der herkömmlichen Glühlampen ähnlich und kann sie ohne weitere Anpassungen direkt ersetzen - deswegen wird sie auch als LED-Retrofit-Lampe bezeichnet. Aber ihr fehlt in der Regel der klassische Glühfaden, denn lichtemittierende Dioden bilden die Lichtquelle. Die Energiesparlampe ist an einer gebogenen, gewendelten oder mehrfach gefalteten Röhre zu erkennen, in der die Gasentladung stattfindet. Diese Lampen besitzen in der Regel ein integriertes Vorschaltgerät und einen Schraubsockel, um sie wie Glühlampen einsetzen zu können.

Wie finde ich passenden Ersatz für Glüh- und Halogenlampen?

"Die meisten Kunden orientieren sich beim Lampenkauf an der Helligkeit, die sie mit den früher üblichen Wattzahlen verbinden", erklärt Brandis. Weit verbreitet waren 40-, 60- und 100-Watt-Glühbirnen. Für LED und Energiesparlampe ist aber die Einheit Lumen (lm) zur Helligkeit die wichtige Kennzahl. Als Faustregel gilt: Etwas mehr als zehn Lumen entsprechen etwa einem Watt. Will man eine 40-Watt-Glühbirne ersetzen, wählt man also ein Energiesparmodell mit 470 Lumen.

"Auf vielen Verpackungen steht neben der Lumenzahl die Wattzahl einer gleich hellen Glühbirne", erklärt Brandis. "Druckt ein Hersteller zum Beispiel auf seine Lampenpackung "So hell wie eine 60-Watt-Glühlampe", muss die LED-Lampe 806 Lumen haben. Bei 100 Watt sind es 1.400 Lumen."

Außerdem ist die Farbtemperatur in Kelvin wichtig. Für eine wohnliche Lichtfarbe sorgt eine warmweiße Lichtquelle mit 2.700 bis 3.000 Kelvin. Das entspricht etwa dem Licht einer Glühbirne. Neutralweiße oder tageslichtweiße Lichtquellen haben eine höhere Zahl. Wichtig ist auch der Farbwiedergabeindex (Ra). Er beschreibt, wie natürlich Farben wiedergegeben werden - etwa damit Fleisch im Licht nicht komisch aussieht. Für Wohnbereiche ist Ra 80 oder mehr richtig. Außerdem sollte man auf die gleiche Bauform und den passenden Sockel achten.

Wie werden Energiesparlampen entsorgt?

Energiespar- und Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Bei einem Bruch kann es in geringer Konzentration in die Raumluft gelangen. Zwar liegt die Belastung in der Regel unter den in Deutschland geltenden Grenzwerten. "Wer ganz sichergehen will, sollte im Fall des Falles 15 bis 20 Minuten lang lüften und in dieser Zeit den Raum verlassen", rät Lichtexpertin Vollmann. Beim Auflesen der Bruchstücke sollte man Einweg- oder Haushaltshandschuhe verwenden und kleinere Teile besser mit einem feuchten Tuch oder Klebeband aufnehmen, nicht mit dem Staubsauger. Der Abfall sollte in einem festen Karton sowie einer luftdicht verschließbaren Plastiktüte oder in einem Schraubglas bei der nächsten Sammelstelle entsorgt werden.

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