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Ab 2009 Pflicht
Alle Vermieter und Verkäufer älterer Wohnimmobilien müssen ab dem 1. Januar 2009 den Mietinteressenten oder potenziellen Käufern einen gültigen Energieausweis vorlegen. Dies gilt auch für alle Wohnhäuser, die nach 1965 gebaut wurden.

Daran hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) erinnert. Immobilienbesitzer, die weder vermieten, verkaufen noch verpachten, benötigen keinen Energieausweis.
Jedoch müssen sie bis zum 31. Dezember 2008 unter Umständen noch einiges erledigen. Zu diesem Termin ist nämlich die Zeit für die Heizkessel abgelaufen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Das betrifft auch diejenigen Kessel, die nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten. Sie sind durch moderne Brennwert- oder Niedrigenergiekessel zu ersetzen. Das gilt auch für alle alten Anlagen der Kühl-, Klima- und Raumlufttechnik.
Neben dieser Pflicht zur energetischen Sanierung hat der Gesetzgeber auch Fristen und Nachrüstverpflichtungen festgeschrieben und empfindliche Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Bußgelder drohen beispielsweise all jenen Vermietern oder Verkäufern, die Kauf- oder Mietinteressenten keinen gültigen Energieausweis vorlegen können. Allerdings kann nicht jeder vom Verkäufer oder Vermieter Einsicht in den Energieausweis verlangen, betont die ARGE Baurecht. Einsicht in das Dokument haben nur ernsthafte Interessenten.
Bis zum Jahresende müssen außerdem alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand gedämmt werden. Auch bislang ungedämmte Dachböden sollen dann energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich abgeschottet sein. Dies gilt allerdings nicht für private Hausbesitzer, die ihr Haus schon länger bewohnen und es ausschließlich selbst nutzen. Sie müssen Leitungen und Böden nicht dämmen. Sie sollten es aber tun, denn die simplen Maßnahmen sparen viel Energie, empfehlen die Bauexperten.
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