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Abteilung Strommarkt nimmt Arbeit auf
Zum 1. August 2001 hat das Bundeskartellamt wie angekündigt eine sechsköpfige Arbeitseinheit eingerichtet, die gegen Unregelmäßigkeiten auf dem Elektrizitätsmarkt vorgeht.

Sie ist zuständig für die Durchsetzung des Missbrauchs- und Diskriminierungsverbotes, die Gewährleistung des Netzzugangs und Überprüfung der Angemessenheit von Netznutzungsentgelten in der Elektrizitätswirtschaft.
Bundeskartellamtspräsident Dr. Ulf Böge: "Mit der neuen Arbeitseinheit geben wir ein klares Signal, dass wir uns im Bundeskartellamt künftig nicht mehr nur auf Musterverfahren beschränken, sondern verstärkt auch Einzelfälle aufgreifen werden. Wir wollen dafür sorgen, dass die Vorteile des Wettbewerbs beim Verbraucher ankommen."
Nach Böge bedarf es zwar keiner grundsätzlichen Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zur schnelleren Durchsetzung der kartellrechtlichen Entscheidungen wäre es aus seiner Sicht aber wünschenswert, wenn der Gesetzgeber Verfügungen gesetzlich für sofort vollziehbar erklären würde.
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