Auch in Hessen steigen Preise
Der Energieversorger gibt gestiegene Kosten an Privatkunden weiter.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten hat grünes Licht für die beantragte Preiserhöhung von 0,62 Pfennig/Kilowattstunde (Pf/kWh) inklusive Mehrwertsteuer für Privatkunden gegeben. Die HEAG Versorgungs-AG gibt damit ab September erhöhte Kosten an ihre Kunden weiter, die durch das seit April geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das seit Mai gültige Gesetz für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Gesetz) verursacht werden. Für Strom aus umweltfreundlichen KWK-Anlagen muss laut KWK-Gesetz mindestens neun Pfennig pro Kilowattstunde gezahlt werden. Diese Preiserhöhung trifft zunächst die Betreiber von überregionalen Stromnetzen, wie etwa die RWE Energie AG, den Stromlieferanten der HEAG. Dieser holt sich zwei Drittel der Kosten von der HEAG wieder. Deshalb ist die HEAG gezwungen, den Strompreis anzuheben. Das EEG verteuert den Strompreis ebenfalls. Es verpflichtet Stromanbieter, Ökostrom von Fremdanbietern abzunehmen und nach festen Vergütungssätzen zu bezahlen. Sie betragen je nach Energieträger zwischen 13 und 99 Pfennig je Kilowattstunde. Für die HEAG und andere Energieversorger ergeben sich durch die neuen Gesetze Mehrkosten in Millionenhöhe. Nach Berechnungen des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) sind die deutschen Stromversorger gezwungen, in diesem Jahr allein für Strom aus erneuerbaren Energien rund 2,4 Milliarden Mark zu bezahlen - gut 80 Prozent mehr als 1999. Bei der HEAG summiert sich die Mehrbelastung aus beiden Gesetzen in diesem Jahr auf rund 15 Millionen Mark. Davon sollen lediglich fünf Millionen Mark durch die Strompreiserhöhung aufgefangen werden. Den Rest übernimmt die HEAG, damit die Preise nicht zu sehr ansteigen.
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