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Bayern: Opposition klagt gegen Windrad-Gesetz
Das 10H-Gesetz regelt in Bayern den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern. Im November 2014 wurde das Gesetz verabschiedet, das von Seiten der Opposition auch als "Totengräber der Windenergie" bezeichnet wird. Grüne, Freie Wähler und SPD reichten nun Klage ein.

München (dpa/red) - In Bayern will die Landtags-Opposition die höheren Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern juristisch zu Fall bringen. SPD, Freie Wähler und Grüne klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die sogenannte 10H-Regel. Das teilten die drei Fraktionen am Mittwoch in München mit. Die CSU habe mit dem Gesetz gegen geltendes Recht verstoßen und sich über die Meinung Dutzender Experten hinweggesetzt, hieß es zur Begründung. Die Klage, die die Fraktionen bereits angekündigt oder angedeutet hatten, soll nun in den kommenden Wochen fertiggestellt und eingereicht werden.
10H-Gesetz legt Mindestabstände fest
Nach dem 10H-Gesetz muss der Mindestabstand von Windrädern zum nächsten Wohnhaus mindestens das Zehnfache der Höhe betragen - es sei denn, eine Kommune weicht per Beschluss davon ab. Bayern hatte im Bund eine entsprechende Öffnungsklausel für die Länder durchgesetzt und im November das Landesgesetz verabschiedet.
Das 10H-Gesetz bedeute "in Wirklichkeit, dass nur noch etwa 0,05 Prozent der Landesfläche für Windräder genutzt werden können - also praktisch nichts", kritisierte die SPD-Energieexpertin Natascha Kohnen. Martin Stümpfig (Grüne) klagte, das Gesetz sei "der Totengräber der Windenergie in Bayern". Die CSU regierte gelassen. Die 10H-Regelung sei rechtskonform.
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