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Für eventuelle Rückforderungen

Bei steigenden Strom- und Gaspreisen Veto einlegen

Experten halten die Strompreise sowie die Gaspreise in Deutschland für überhöht. Um später evtl. zu viel gezahlte Preise zurückfordern zu können, ist die Jahresrechnung der letzte Termin zum Widerspruch. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt daher, aktuellen Preiserhöhungen schriftlich zu widersprechen.

07.12.2009, 14:54 Uhr
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Stromleitung© Gina Sanders / Fotolia.com

Stuttgart (red) - Wenn Gas- und Stromkunden ihre Jahresrechnung unbeanstandet hinnehmen, erklären sie sich nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Preis einverstanden. Die damit unterstellte Preisvereinbarung hat Folgen: Wird später klar, dass der Strom- oder Gaspreis überhöht war, können Kunden die zu viel gezahlten Beträge nicht mehr rückfordern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät daher allen Energiekunden, die von Preiserhöhungen betroffen sind, zum vorsorglichen Widerspruch gegen den erhöhten Preis.

Widerspruch erlaubt Rückforderungen

Wer widerspricht, hielte sich die Möglichkeit offen, Energiekosten zurückzufordern, so Christian Michaelis, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Angesichts der aktuellen Preiserhöhungen sieht er derzeit praktisch alle Strom- und Gaskunden von der Frage des Widerspruchs betroffen. Letzter Termin für den Widerspruch ist die Jahresrechnung. Auch wer zu einem anderen Versorger wechselt, kann Preiserhöhungen des alten Versorgers, die in der Jahresrechnung ausgewiesen sind, widersprechen. Aus Beweisgründen sollte der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.

Strafen in Millionenhöhe könnten die Energieversorger treffen

Nach Meinung vieler Fachleute sind die Energiepreise überhöht. So haben nach Überzeugung der ehemaligen EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Gaskunden in Deutschland und Frankreich über mindestens fünf Jahre zu viel Geld bezahlt. Deshalb hatte sie im Juli gegen die Gasversorger Eon Ruhrgas und Gaz de France jeweils eine Kartellstrafe in Höhe 553 Millionen Euro verhängt.

Trotz einem hohen Preisniveau bei Strom und Gas kann man jedoch Geld sparen, wenn man seinen Anbieter wechselt. Mit unserem Stromrechner kann man sich die günstigsten Energieversorger in seinem Gebiet anzeigen lassen. Mit einem Stromanbieterwechsel kann pro Jahr viel Geld gespart werden, ebenso mit einem Gasanbieterwechsel.

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