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Beihilfeverfahren eingestellt
Die EU-Kommission hat gegen die deutschlandweiten finanziellen Beihilfen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz nichts mehr einzuwenden.

Bereits letzte Woche hat die Europäische Kommission die noch offenen Beihilfeverfahren wegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 01. April 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 endgültig eingestellt.
Die Kommission hat sich damit in vollem Umfange der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen und bestätigt, dass es sich bei beiden Maßnahmen nicht um eine Beihilfe im europarechtlichen Sinne handelt, da keine staatlichen Mittel transferiert werden.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller begrüßte die Entscheidung, mit der die Europäische Kommission jetzt den Schlussstrich unter eine jahrelange Diskussion gezogen hat: "Mit ihrer Entscheidung hat die Kommission die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. März 2001 zum deutschen Einspeise- und Vergütungssystem zugunsten regenerativen Stroms und der KWK-Stromerzeugung gezogen. Die Entscheidung bedeutet einen großen Gewinn an Rechtssicherheit für den von uns eingeschlagenen erfolgreichen Weg zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung."
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