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Rechtsgutachten

Belgische AKW: NRW bezieht Vereinte Nationen ein

Bei der Entscheidung über die Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 hätten einem Rechtsgutachten zufolge die Nachbarstaaten miteinbezogen werden müssen. Nordrhein-Westfalen geht nun mit allen Kräften gegen die Verlängerungen vor.

09.03.2016, 09:12 Uhr (Quelle: DPA)
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Kraftwerk© wlad074 / Fotolia.com

Düsseldorf (dpa/red) - Nordrhein-Westfalen will bei der EU und den Vereinten Nationen Beschwerde gegen den Betrieb der umstrittenen Atomkraftwerke in Belgien einlegen. Nach einem Gutachten gebe es erhebliche rechtliche Verfehlungen bei der Laufzeitverlängerung für Doel 1 und 2 bei Antwerpen und Tihange 1 rund 70 Kilometer von Aachen entfernt, teilte die Landesregierung am Dienstag mit.

Beschwerde wegen der Laufzeit und der Sicherheit

"Wir haben erhebliche Zweifel nicht nur an der Betriebssicherheit, sondern auch, ob die Laufzeitverlängerung durch die belgische Regierung mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist", stellte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) in einer Mitteilung fest. NRW werde deshalb gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Beschwerde bei der Europäischen Kommission und den Vereinten Nationen einlegen.

Die EU-Kommission soll demnach prüfen, ob eine Vertragsverletzung bei den AKW vorliegt und ein Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden muss. In dem Fall könne sie "weitreichende Maßnahmen" ergreifen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums.

Gutachten: Nachbarstaaten hätten beteiligt werden müssen

Ein von beiden Bundesländern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt den Angaben zufolge zu dem Schluss, dass für die Laufzeitverlängerungen die ursprünglichen Genehmigungen erheblich verändert wurden. Nach europäischen Richtlinien und einem Übereinkommen der UN wäre dafür eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Nachbarschaftsstaaten notwendig gewesen. Bei einem nuklearen Ernstfall gehörten die beiden Bundesländer zu den potenziell erheblich betroffenen Gebieten, sagte Remmel.

Blöcke im AKW Doel und Tihange hätten 2015 abgeschaltet werden sollen

Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 waren 1974 und 1975 in Betrieb gegangen und sollten nach belgischem Recht eigentlich 2015 vom Netz gehen. Durch eine Gesetzesänderung war die Laufzeit bis 2025 verlängert worden.

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