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Insolvenzverfahren

BEV-Insolvenz: Gläubiger können Forderungen anmelden

Für den Energieversorger BEV ist das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet worden. Noch immer sind laut Insolvenzverwalter Axel Bierbach nicht alle Endabrechnungen für die ehemaligen Kunden erstellt worden. Bis Ende Dezember sollen die Gläubiger Post erhalten.

16.10.2019, 14:48 Uhr (Quelle: DPA)
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GerichtsverfahrenVon den insgesamt 314.000 Gläubigern im Insolvenzverfahren über den Versorger BEV sollen 312.000 Energiekunden sein.© Gina Sanders / Fotolia.com

München - Neun Monate nach der Pleite des Energieversorgers BEV mit Hunderttausenden Betroffenen hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit dem Beschluss vom Mittwoch sei nun der Weg für die Gläubiger frei, ihre Forderungen gegenüber der BEV anzumelden, sagte der zum Insolvenzverwalter bestimmte Axel Bierbach. Er war bereits seit dem Insolvenzantrag im Januar vorläufiger Insolvenzverwalter.

Insolvenzverwalter geht von 314.000 Gläubigern aus

Nach aktuellem Stand gehe er von 314.000 Gläubigern aus, sagte Bierbach: 312.000 Kunden des Energieversorgers im ganzen Bundesgebiet und 2.000 Lieferanten, darunter Strom- und Gasnetzbetreiber sowie Vermittlungsportale. Insgesamt erwartet der Insolvenzverwalter Gesamtverbindlichkeiten der BEV in Höhe von gut 207 Millionen Euro. 53,5 Millionen davon sind gegenüber Kunden, die dementsprechend im Schnitt rund 170 Euro vom Energieversorger fordern.

Rund 600.000 Abrechnungen sollen noch vor Weihnachten verschickt werden

Die Erstellung des Insolvenzgutachtens habe "außergewöhnlich lange" gedauert, erklärte Bierbach. Das Verfahren sei sehr groß und komplex. Eine der Schwierigkeiten sei gewesen, dass erst bei Rechnungsstellung klar werde, ob die BEV einem Kunden Geld schulde oder der Kunde der BEV. Bisher seien 400.000 Rechnungen erstellt, insgesamt geht Bierbach von 600.000 Endabrechnungen aus, die bis zum 20. Dezember verschickt werden sollen.

Schätzung: Rund zwei Drittel ehemaliger BEV-Kunden haben Forderungen

Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass etwa ein Drittel der Kunden Nachzahlungen leisten müssen, zwei Drittel würden wohl Forderungen an die BEV haben. Diese müssen sie bis zum 10. Januar 2020 zur Insolvenztabelle anmelden. Möglich ist dies über die Seite des Insolvenzverwalters zur BEV. Die Gläubiger erhalten dazu laut Bierbach zwischen dem 21. Oktober und 20. Dezember Post mit weiteren Informationen.

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