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Gerichtsentscheid

Bewag-Übernahme durch HEW vorerst untersagt

E.ON darf seine Bewag Anteile vorerst nicht an die HEW verkaufen.

06.12.2000, 12:00 Uhr
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Strommasten© Günter Menzl / Fotolia.com

Damit wurde die einstweilige Verfügung bestätigt, die der Bewag-Aktionär Southern Energy gegen die Übertragung der E.ON-Anteile an der Bewag auf die HEW erwirkt hatte.

E.ON Energie bedauert die Entscheidung des Berliner Landgerichtes im vorläufigen Verfahren und wird gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Bei der Bewag hofft man auf eine schnelle Verhandlungslösung. "Wir appellieren an die beteiligten Unternehmen, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung Ostdeutschlands, der Kunden, der Beschäftigten und aller Aktionäre in diesem Sinne zusammenzukommen," so der Bewag-Vorstand. "Wir haben ein verbindliches Kaufangebot für beide Unternehmen abgegeben. Mit dem Zusammenschluss von Bewag, VEAG und Laubag wäre der Grundstein für die Bildung eines Energieversorgers von europäischem Format gelegt." Auch bei der HEW hält man weiter an einer Mehrheitsbeteiligung an der Bewag fest, und wird ungeachtet dieser Gerichtsentscheidung die Verhandlungen zum Erwerb von VEAG und Laubag fortsetzen. Der HEW-Vortsand erklärte, es bleibe das Ziel der HEW, die Mehrheit an der Bewag zu erwerben, die Anteile von E.ON und RWE an der VEAG und der Laubag zu kaufen, und in einem dritten Schritt aus den Energieunternehmen in Ostdeutschland, der Bewag und der HEW den drittgrößten Stromkonzern in Deutschland zu bilden.

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