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Biblis-Unterlagen bleiben unter Verschluss
Das hessische Umweltministerium muss keine sicherheitsrelevanten Unterlagen zum Atomkraftwerk Biblis veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig bestätigte in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil eine entsprechende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.

Leipzig/Wiesbaden (dapd/red) - Atomkraftgegner hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel auf Stilllegung von Biblis A und B geklagt, weil beide Blöcke vor Terroranschlägen nicht ausreichend sicher seien. Um dies zu belegen, hatten die Kläger Einsicht in sicherheitsrelevante Unterlagen gefordert. Das hessische Umweltministerium hatte die Einsicht verweigert, da Terroristen diese Informationen nach Ansicht des Ministeriums zur Vorbereitung auf einen Anschlag nutzen könnten.
Der VGH und das Bundesverwaltungsgericht gaben Wiesbaden recht. Die Veröffentlichung von Schutzvorkehrungen für solche "hochsensiblen Anlagen" sei mit Gefahren verbunden. Es gebe eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit", dass das Wissen über Schutzvorkehrungen vor "Störmaßnahmen" auf Kernkraftanlagen von Terroristen missbraucht werden könnte. Daher sei die Weigerung des Umweltministeriums auf Herausgabe der Sicherheitspapiere rechtens.
Die Leipziger Richter wiesen zudem darauf hin, dass "das Risikopotenzial" für "Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter" zugenommen habe. Diesen Passus nahm die hessische Grünen-Fraktion am Freitag zum Anlass, erneut ein besseres Konzept gegen terroristische Angriffe auf das Atomkraftwerk Biblis zu fordern. Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) müsse endlich "ein wirklich sicheres Konzept" vom Betreiber RWE verlangen", forderten die Grünen.
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