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Biomasse-Verordnung gilt
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt trat die Biomasse-Verordnung am Donnerstag in Kraft.

Damit ist nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin der Weg frei für die klimaschonende Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen wie u.a. Holz, Pflanzenabfällen sowie aus Gülle. „Die Biomasse-Verordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein für die von uns eingeleitete Energiewende. Mit ihr werden zugleich ein Investitionsstau in diesem Bereich von mehreren Milliarden DM aufgelöst und Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum und im Maschinenbau geschaffen,“ sagte Trittin. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 11. Mai, der Bundestag am 01. Juni dieses Jahres zugestimmt.
Die Verordnung geht auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Fruehjahr vergangenen Jahres zurueck. Sie regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind. Für Strom aus Biomasse erhalten die Betreiber dieser Anlagen je nach Leistung zwischen 17 und 20 Pfennig pro Kilowattstunde.
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