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BP verklagt Hersteller wegen Ölkatastrophe
Ein Jahr nach Beginn der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko hat der britische Ölkonzern BP den Besitzer der Bohrinsel "Deepwater Horizon" sowie eine weitere Firma verklagt. Nach Plänen der EU sollen Ölfirmen übrigens bei Katastrophen auf See künftig stärker in die Pflicht genommen werden.

London/Brüssel (afp/red) - EU-Energiekommissar Günther Oettinger will im Juli neue Haftungsregeln sowie weitere Pläne zur Vermeidung von Ölkatastrophen wie im Golf von Mexiko vor einem Jahr präsentieren, hieß es am Mittwoch in Brüssel. "Wir tun alles, um eine ähnliche Katastrophe in Europa zu verhindern", erklärte Oettinger.
Ölfirmen sollen nach den vorläufigen Plänen künftig für Öllecks europaweit bis zu 200 Seemeilen (370 Kilometer) vor der Küste in Haftung genommen werden; derzeit sind es nur zwölf Seemeilen (22 Kilometer). Schon vor Beginn der Bohrung müsse sicher sein, dass das Unternehmen ausreichende Mittel hat, um Schäden an "Fischen, Vögeln und der Natur" zu begleichen, hieß es aus Oettingers Umfeld weiter. Verschiedene Modelle sind in der Diskussion, um die Zahlungsfähigkeit zu garantieren, etwa durch hohes Eigenkapital der Firmen, Haftpflichtversicherungen oder einen Fonds, in den sie gemeinsam einzahlen. Dazu denkt Brüssel über technische Vorgaben für wichtige Teile der Förderplattformen nach.
Nach dem Unglück hatte Oettinger zunächst sogar einen Stopp für neue Tiefseebohrungen gefordert, er konnte sich aber nicht durchsetzen. Umweltschützer wie Greenpeace fordern weiter ein Moratorium für Bohrungen in einer Tiefe von mehr als 200 Metern. Nach Kommissionsangaben vom Oktober befinden sich in europäischen Gewässern rund 900 Offshore-Förderanlagen. Davon gehörten 486 zu Großbritannien, 181 zu den Niederlanden, 123 zu Italien und 61 zu Dänemark, zwei zu Deutschland sowie je rund eine Handvoll zu mehreren anderen Ländern.
Deepwater Horizon: BP reicht Klagen ein
Wie BP am Donnerstag mitteilte, reichte der Konzern mehrere Klagen bei einem Bundesgericht in New Orleans ein. Neben Transocean verklagte BP die US-Firma Cameron International, den Hersteller des defekten Abdeckventils. BP wirft den Firmen Nachlässigkeit vor und verlangt nach eigenen Angaben 40 Millionen Dollar (27,4 Millionen Euro) Schadenersatz.
In einer Erklärung warf BP Transocean vor, die Anzeichen einer drohenden Katastrophe missachtet zu haben. Als Besitzer der Plattform müsse Transocean an den Kosten für die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen beteiligt werden. Zur Klage gegen Cameron International erklärte BP, das defekte Abdeckventil der Firma habe maßgeblich zur Katastrophe beigetragen. BP bezog sich bei seinen Einschätzungen auf die von US-Präsident Barack Obama eingesetzte Untersuchungskommission und auf eigene Ermittlungen.
Am 20. April 2010 war die 80 Kilometer vor der Küste des US-Bundesstaats Louisiana gelegene Förderplattform "Deepwater Horizon" explodiert, elf Arbeiter starben. Zwei Tage lang stand die Bohrinsel in Flammen, bis sie auf den 1500 Meter tiefen Ozeangrund sank. Insgesamt strömten 4,9 Millionen Barrel Rohöl (780 Millionen Liter) ins Meer, ehe BP drei Monate später nach mehreren gescheiterten Versuchen das lecke Bohrloch endlich schließen konnte.
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