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Bund prüft Reform der Stromnetz-Vergabe
Viele der Konzessionen für Gas- und Stromnetze werden in Kürze neu vergeben. Die Linke ist mit ihrem Antrag auf eine stärkere Verstaatlichung im Bundestag auf Ablehnung gestoßen. Der Bund will aber bis Ostern neue Regeln für die Netzvergabe prüfen.

Berlin (dpa/red) - Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform bei der Vergabe der Strom- und Gasnetze in Deutschland. Der Parlamentarische Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) kündigte am Donnerstag im Bundestag an, bis Ostern würden Regeln für mehr Transparenz und Rechtssicherheit beim Kauf von Netzen erarbeitet.
Neuregelung der Wegnutzungsrechte
"Der Stromnetzbetrieb steht vor einem grundlegenden Wandel", so Beckmeyer. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssten dem Wettbewerb dienende Lösungen geschaffen werden, um für jedes Gebiet den geeignetsten Betreiber zu ermitteln. Das könne, müsse aber nicht die Kommune sein.
Konkret gehe es um eine Novelle des Paragrafen 46 des EnWG, in dem die Wegenutzungsverträge geregelt sind, etwa zur Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Es gebe inzwischen rund 900 Netzbetreiber.
Linke scheiterte mit Antrag zur Verstaatlichung
Die Linke scheiterte mit einem Antrag, Energienetze in Städten und Gemeinden verstärkt zurück in die öffentliche Hand zu geben. Die Fraktion pochte darauf, rechtliche Unklarheiten und Prozessrisiken für Kommunen zu beseitigen.
Die Union warnte, die Losung "Staat vor Markt" könne nicht die Lösung sein - wichtig seien Lösungen, die für die Verbraucher am günstigsten sind. In der Debatte betonten aber alle Parteien, dass die Vergabe-Regelungen reformbedürftig seien.
Kommunen wollen Energienetze zurückkaufen
In den nächsten Jahren werden Hunderte Konzessionen neu vergeben. "Zahlreiche Kommunen wollen ihre Energienetze zurückkaufen, um günstiger, ökologischer und regionaler Wärme und Strom anbieten zu können", sagte Linken-Fraktionsvize Caren Lay der Deutschen Presse-Agentur. "Leider stoßen sie dabei nicht nur auf Widerstand der Energiekonzerne, sondern haben auch mit Rechtsunsicherheiten zu kämpfen und unterliegen regelmäßig vor Gericht."
Wenn die Kommunen die Netze zurückkaufen wollten, dürften ihnen weder Gerichte, noch Konzerne, noch die Politik im Weg stehen, kritisierte Lay. "Die Bundesregierung hat bisher nichts unternommen, um Klarheit zu schaffen. Das nutzt den Privaten und schadet den Kommunen."
Als ein Beispiel führt die Fraktion in ihrem Antrag das Vorhaben der schleswig-holsteinischen Gemeinde Heiligenhafen an, die den Betrieb ihres Stromnetzes von der Schleswig-Holstein Netz AG übernehmen wollte. An dieser ist unter anderem der Energiekonzern Eon beteiligt. Wegen der unklaren Rechtslage sei das Vorhaben gescheitert.
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