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RWE/VEW
Bundeskartellamt gibt Fusion mit Auflagen frei
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat den Zusammenschluss der RWE AG, Essen (RWE) und der VEW AG, Dortmund (VEW) unter Auflagen freigegeben.
06.07.2000, 12:00 Uhr

Die zuletzt noch anhängigen Wettbewerbsprobleme im Gasbereich konnten unter Zugrundelegung der kartellrechtlichen Abwägungsklausel dadurch gelöst werden, dass REW/VEW für ihr Stromnetzgebiet die bislang monopolistisch strukturierten Regelenergiemärkte für den Wettbewerb öffnen.
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