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Bundesregierung will Fracking stark einschränken
Für das Fracking soll es in Deutschland strenge Regelungen geben. Das geht aus einem Eckpunkte-Papier des Wirtschaftsministers und der Umweltministerin hervor. Demnach soll Fracking bei Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern und in der Nähe von Wasserschutzgebieten verboten werden.

Berlin (AFP/red) - Die Bundesregierung will die Möglichkeiten der umstrittenen Gasfördermethode Fracking stark einschränken. Die Gewinnung von Gas aus Schiefer- und Kohleflözgestein durch diese Methode soll bis 2021 verboten werden, wie aus einem am Freitag vorgestellten Eckpunkte-Papier von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) hervorgeht. Das Fracking in konventionellen Lagerstätten wie dichtem Sandstein soll unter Auflagen möglich bleiben.
Fracking seit den 60er Jahren
Bei der Fracking-Methode wird unter hohem Druck ein Gemisch aus Sand, Wasser und Chemikalien in den Boden gepresst, um Gestein aufzuspalten und das darin enthaltene Erdgas zu fördern. Die Technologie ist unter anderem umstritten, weil durch die eingesetzten Chemikalien das Trinkwasser verunreinigt werden könnte. Die Methode zur Erdgasförderung wird seit den 60er Jahren auch in Deutschland angewandt - allerdings in überschaubarem Maße.
Strenge Regeln für den Umweltschutz
Nach den Plänen von Hendricks und Gabriel soll Fracking jeglicher Art durch Gesetzesänderungen in Wasserschutzgebieten und dem Einzugsbereich von Trinkwasser-Talsperren und Seen, die der Trinkwassergewinnung dienen, verboten werden. In Naturschutzgebieten dürfen demnach zudem keine Fracking-Anlagen errichtet werden. "Der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit hat für uns den allerhöchsten Stellenwert", sagte Hendricks in Berlin. Die Bundesregierung werde deshalb "die strengsten Regeln setzen, die es jemals bei uns gab".
Verbot oberhalb von 3.000 Metern
"Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden (...) verboten", heißt es in Eckpunkten der beiden Minister. Die Schiefergasförderung ist umstritten, weil dabei Fracking in sehr viel größerem Ausmaß erforderlich ist, als das bei den bisher gängigen Fracking-Anwendungen der Fall ist. Schieferformationen sind noch einmal sehr viel feinporiger als die dichten Sandsteine, die aus der konventionellen Gas-Gewinnung bekannt sind. Zudem "klebt" das Erdgas darin förmlich am Stein.
Forschung weiter erlaubt
Wissenschaftliche Probebohrungen sollen in Schiefer- und Kohleflözgestein dagegen möglich sein, "wenn die eingesetzte Frackingflüssigkeit nicht wassergefährdend ist". Sie dürfen aber nicht in Gebieten erfolgen, die der Trinkwassergewinnung dienen, wie Hendricks erläuterte. Das Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings soll demnach im Jahr 2021 überprüft werden.
Konventionelles Fracking gestattet
Sogenanntes konventionelles Fracking soll nach den Plänen von Hendricks und Gabriel weiterhin möglich bleiben. Dieses bereits angewandte Verfahren dient vor allem zur Steigerung der Fördermenge von konventionellen Gasvorkommen. Der Übergang zum künstlichen Aufbrechen von Gesteinsschichten durch Fracking ist allerdings nach Einschätzung von Experten teilweise fließend.
Abhängigkeit von Importen
Der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung kritisierte die Pläne der Ministerien. Sollten sie wie vorgeschlagen umgesetzt werden, gebe es in Deutschland "auf absehbare Zeit keine Erdgasproduktion mehr", erklärte Hauptgeschäftsführer Josef Schmid. Deutschland hänge dann zu 100 Prozent von Importen ab.
Unterstützung durch BUND und VKU
Die Umweltorganisation BUND sieht in dem Eckpunkte-Papier dagegen einen "kleinen Schritt in die richtige Richtung", forderte allerdings ein "generelles Verbot" von Fracking, das auch Probebohrungen zu Forschungszwecken einschließe. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte das Bekenntnis des Ministeriums zum Schutz des Trinkwassers. Es müsse schnell rechtliche Klarheit geben. Hendricks rechnet damit, dass die nötigen Gesetzesänderungen zur Einschränkung von Fracking im Herbst durch das Kabinett auf den Weg gebracht werden können.
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