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Castor-Transporte

BVG stärkt Rechte von Anliegern

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagerechte von Anliegern gegen Castor-Transporte gestärkt. Das Gefährdungspotenzial des Transports von Kernbrennstoffen habe eine andere Qualität als die dauerhafte Belastung der Umgebung bei ortsfesten atomaren Anlagen, erklärte das höchste deutsche Gericht.

29.01.2009, 16:00 Uhr
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Stromverbrauch© tashka2000 / Fotolia.com

(ddp) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) muss deshalb nun erneut über die Klage der Miteigentümerin eines Wohnhauses entscheiden, die Widerspruch gegen die Genehmigung von Castor-Transporten aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague in das Zwischenlager in Gorleben im Jahr 2003 eingelegt hatte.

Das Haus liegt nur rund acht Meter von der Straßen-Transportstrecke entfernt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig und das OVG hatten entschieden, dass die Anliegerin nicht klagebefugt sei. Die Verfassungsbeschwerde der Frau hatte nun Erfolg. Sie sei in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt worden.

Die Frau hatte geltend gemacht, dass sich auch bei nur kurzzeitiger, massiver Strahlenexposition eine erhebliche Gesundheitsgefährdung und Eigentumsbeeinträchtigung für Dritte ergeben könne. Dies sei der Fall, wenn der gebotene Schutzstandard nicht eingehalten werde. Zudem war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes erfolgreich, dessen Haus etwa 510 Meter vom Verladebahnhof in Dannenberg entfernt liegt.

Die Karlsruher Richter rügten, dass das OVG ein Verfassungsgerichtsurteil von 1982 unbesehen auf die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung übertragen habe. In diesem Urteil sei es lediglich um die Anforderungen an die Klagebefugnis bei ortsfesten Anlagen gegangen.

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