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Das Energiedienstleistungsgesetz tritt in Kraft
Am Freitag ist das so genannte Endenergieeffizienzgesetz in Kraft getreten. Damit hat Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt. Über den Sinn des Gesetzes war heftig gestritten worden. Unter anderem müssen Stromanbieter künftig einmal im Jahr über Möglichkeiten zum Energiesparen informieren.

Berlin (red) - Laut Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle fördere man mit dem neuen Gesetz auch die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen. Mit dem Gesetz soll ferner der nationale Energieeinsparrichtwert erreicht werden. Für Deutschland sieht dieser Richtwert - entsprechend den Vorgaben der Energiedienstleistungsrichtlinie - vor, dass bis 2017 neun Prozent Energie auf Verbrauchsseite im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 eingespart werden sollen.
Eine Schlüsselrolle kommt hierbei der Bundesstelle für Energieeffizienz zu, die im Januar 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet wurde. Die Stelle beobachtet den Markt für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen und unterbreitet Vorschläge zu dessen Förderung. Sie führt zukünftig auch die Anbieterliste, die den Endkunden eine größere Transparenz über die verfügbaren Angebote ermöglichen soll.
Wenn es um die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen geht, seien aber auch die Energieunternehmen in der Verantwortung, so der Minister. Das Gesetz verpflichte sie, ihre Endkunden über die verfügbaren Angebote aufzuklären. Sofern erforderlich, müssten die Unternehmen auch für ein ausreichendes Angebot an so genannten Energieaudits sorgen. Dabei handelt es sich um ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Quantifizierung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung.
Der öffentlichen Hand kommt in punkto verbesserter Energieeffizienz eine Vorbildfunktion zu. Daher sieht das Energiegesetz vor, dass Bund, Länder und Kommunen bei der Nachfrage nach Energiedienstleistungen und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen mit gutem Beispiel vorangehen. Konkrete Maßnahmen oder Vorhaben wurden indes noch nicht genannt.
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