Das Gesetz ist nicht gefährdet
Der Artikel im Spiegel über die Prüfung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) vor dem Europäischen Gerichtshof ist in weiten Teilen unzutreffend.

Der Spiegel wollte in seiner letzten Ausgabe erfahren haben, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg voraussichtlich(!) urteilen werde, dass die von der Regierung verabschiedeten und geplanten Gesetze zur Förderung von umweltfreundlichem Strom (Anmerkung: gemeint ist wohl das Stromeinspeisungsgesetz bzw. das Erneuerbare Energien Gesetz) nicht Europa-konform seien. Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Grünen, erklärt dazu: Der Europäischen Gerichtshof entscheidet demnächst nicht über das EEG, sondern über das Vorläufergesetz der alten Bundesregierung, das Stromeinspeisegesetz (StrEG). Grundlage der Klage von PreussenElektra war die ungleiche Verteilung der Kosten der erneuerbaren Energien im Bundesgebiet. Im EEG, das am 1.4.2000 in Kraft trat, ist dagegen eine bundesweite Umlage enthalten. Zur Zeit wird von der EU-Kommission geprüft, ob das EEG eine Beihilfe darstellt. Dies wird von der Bundesregierung bestritten. Aber auch wenn es als Beihilfe eingestuft wird, ist das EEG nicht in Gefahr. Das erklärte Ziel der Europäischen Union ist es, den Anteil der regenerativen Energien bis 2010 zu verdoppeln. Es wäre absurd, wenn Deutschland dafür bestraft werden würde, Vorreiterland in der Förderung der erneuerbaren Energien zu sein. Investoren und Betreiber erneuerbarer Energien sollten sich durch diesen Beitrag nicht verunsichern lassen.
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