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Gesetzesänderung

Debatte über Abschieben des Atommülls ins Ausland

Hochradioaktiver Müll aus Deutschland soll nicht ins Ausland abgeschoben werden. Die Bundesregierung wies am Freitag Spekulationen zurück, wonach sie mit einer Änderung des Atomgesetzes die Ausfuhr deutschen Atommülls ins Ausland vorbereite. Der neue EU-Gesetzentwurf beziehe sich nicht auf Deutschland, da hier eine inländische Lagerung möglich sei.

04.01.2013, 15:40 Uhr
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Atom-Energie© lassedesignen / Fotolia.com

Berlin (dapd/red) - Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) bekräftigte vielmehr sein Vorhaben, die Gespräche über einen Konsens in der Endlagerfrage nach der Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar wieder aufzunehmen.

Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, dass die Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das deutsche Atomgesetz um einen Passus ergänzen wolle, mit dem die Endlagerung im Ausland grundsätzlich ermöglicht werden solle. Voraussetzung hierfür wäre ein bilaterales Abkommen mit dem betreffenden Staat. In Deutschland wird seit Jahrzehnten über die Endlagerung radioaktiver Abfälle gestritten. Im November 2011 hatten sich Bund und Länder zwar auf einen Neustart bei der Endlagersuche verständigt - eine Lösung steht jedoch weiter aus.

Lagerung im Inland solle Vorrang behalten

Altmaier zeigte sich dennoch optimistisch, dass der versprochene Termin für ein nationales Atommüllendlager im Jahr 2030 trotz Verzögerungen noch eingehalten werden könne. "Das Datum ist zu halten, wenn wir vor der Bundestagswahl ein Gesetz hinbekommen", sagte er der "Leipziger Volkszeitung". Dieses Gesetz müsse dann von Regierung und Opposition getragen werden. Noch vor Ostern müssten die Entscheidungen fallen.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, die deutsche Verantwortung für den hierzulande produzierten Atommüll bestehe "weiter unverändert und hundertprozentig fort". Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums räumte zwar ein, dass die EU-Richtlinie grundsätzlich die Möglichkeit eröffne, radioaktiven Müll auch im Ausland endzulagern. Dies ziele aber in erster Linie auf Länder ab, in denen die örtlichen Voraussetzungen für eine inländische Lagerung fehlten. In Deutschland sei dies aber nicht der Fall. "Der Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken wird in Deutschland endgelagert werden und nicht im Ausland", versicherte der Sprecher. Die Lagerung im Inland werde auch künftig Vorrang haben.

Umweltverbände bleiben skeptisch

Zugleich wies er darauf hin, dass Deutschland verpflichtet sei, den Passus der EU-Richtlinie in das deutsche Atomgesetz aufzunehmen. Umweltverbände reagierten dennoch empört. Die Bundesregierung rüttele an dem Konsens, "wonach der hochradioaktive Atommüll, der in deutschen Atomkraftwerken entsteht, auch in Deutschland zu entsorgen" sei, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Michael Spielmann. Im Gesetz werde eben gerade nicht festgeschrieben, dass die Lagerung im Inland Vorrang haben solle, monierte die Rechtsanwältin des Verbands, Cornelia Ziehm. Der Verband befürchtet, dass die Bundesregierung damit den Druck auf die Opposition bei den Endlagergesprächen erhöhen wolle.

Auch Greenpeace äußerte die Befürchtung, die Bundesregierung wolle mit der Drohung einer möglichen Atommülllagerung in Russland ein Endlager in Gorleben durchdrücken. Der Atomexperte der Organisation, Tobias Münchmeyer, forderte Altmaier auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

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