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DSA: "Netzbetreiber verunsichern wechselwillige Kunden"

Der Stromversorger DSA, Deutsche Strom AG, glaubt, daß Netzbetreiber mit unlauteren Mitteln versuchen, Kunden zu halten und hat aus diesem Grund in einem konkreten Fall gegen die BEWAG, Berlin, eine Vertragsstrafe wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens erwirkt.

07.11.2000, 16:00 Uhr
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Stromkosten© Sergej Toporkov / Fotolia.com

Damit wurde die BEWAG verpflichtet, Äußerungen bezüglich der Lieferfähigkeit der DSA zu unterlassen. Hintergrund: Die BEWAG hatte Kunden, die die DSA gewinnen konnte, Briefe geschickt, in denen es unter anderem hieß: "Ihr Stromversorger ist nicht in der Lage, den mit Ihnen geschlossenen Liefervertrag zu erfüllen und die Stromlieferung zu gewährleisten." Da die DSA derzeit eine bundesweite "Netzabdeckung" von mehr als 80% hat und auch im Gebiet der BEWAG versorgt, waren diese Aussagen wettbewerbswidrig. Auf Betreiben der DSA hatte daraufhin die BEWAG Ende September eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Diese verpflichtet das Berliner Unternehmen, es zu unterlassen, Kunden der DSA gegenüber zu äußern, sie sei nicht in der Lage, den mit ihnen geschlossenen Liefervertrag zu erfüllen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung werde eine Vertragsstrafe in Höhe von DM 5000,- fällig. Da nach Angaben der DSA weiterhin Briefe oben genannten Inhaltes verschickt wurden, fordere man jetzt die Vertragsstrafe ein. Die DSA bestätigt, daß eine mündliche Zusage der BEWAG zur Zahlung der Vertragsstrafe vorliegt.

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