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E-Auto: Antragsphase für Umweltbonus beginnt

Der Startschuss für den sogenannten Umweltbonus fällt am Samstag. Wo werden die Anträge eingereicht, welche Unterlagen sind nötig und auf welche Beträge dürfen E-Auto-Käufer hoffen?

01.07.2016, 16:37 Uhr (Quelle: DPA)
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Auto umweltfreundlich© Markus Mainka / Fotolia.com

Berlin - Noch sind Elektroautos Exoten auf Deutschlands Straßen. Das soll sich ändern. Mit einem milliardenschweren Förderprogramm wollen die schwarz-rote Bundesregierung und die Autoindustrie den Absatz ankurbeln, Ladestationen bauen und die Batterie-Forschung vorantreiben. Wer ein E-Auto haben will, kann sich jetzt die versprochenen Kaufprämien sichern. Fragen und Antworten:

In welcher Höhe wird der Umweltboni ausgezahlt?

Für reine Elektroautos mit Batterie gibt es insgesamt 4.000 Euro "Umweltbonus", wie die Prämien offiziell heißen - je 2.000 Euro vom Bund und 2.000 Euro vom Hersteller, die sich die Gesamtkosten von 1,2 Milliarden Euro teilen. Bei Hybridwagen, die per Stecker geladen werden und einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es insgesamt 3000 Euro Prämie (1500 Euro Staat/1500 Euro Hersteller).

Wo kann der Antrag für die Kaufprämie eingereicht werden?

Wie 2009 bei der "Abwrackprämie" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa/www.bafa.de) - allerdings nur online in einem Internet-Portal, das in der Nacht zum Samstag (00.00 Uhr) freigeschaltet wird. Dort werden auch alle Fahrzeugmodelle der verschiedenen Hersteller aufgeführt sein, für die die Prämie gilt.

Das E-Auto darf als Basismodell nicht mehr als 60.000 Euro kosten, damit keine Luxusschlitten gefördert werden. Um zu verhindern, dass Hersteller die Preise erhöhen, gelten die Netto-Listenpreise zum 31. Dezember 2015.

Beim Onlineantrag sind mehrere Unterlagen einzureichen

Das Online-Verfahren beim Bafa ist zweistufig. Zunächst muss der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag beantragt werden. Der Käufer erhält dann vom Bafa einen Zuwendungsbescheid und muss eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung vom Autohändler im Antragsportal hochladen. Achtung: Um den Bonus vom Staat zu bekommen, muss auf der Rechnung stehen, dass der Hersteller eine Prämie in gleicher Höhe schon vom Nettokaufpreis abgezogen hat.

Wer kann einen Antrag auf die Kaufprämie stellen?

Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Elektrofahrzeug darf aber erst nach dem 18. Mai gekauft worden sein. Käufer müssen das neue E-Auto mindestens neun Monate behalten, das gilt auch für Leasingwagen. Experten rechnen nicht unbedingt mit einem Ansturm privater Käufer wie bei der "Abwrackprämie". Eher würden Firmen ihre E-Auto-Flotte ausbauen und sich die Prämien holen.

Gezahlt wird nur, solange Geld im Fördertopf ist, den der Bund mit 600 Millionen Euro füllt. Spätestens am 30. Juni 2019 ist Schluss.

Welche Autohersteller sind mit dabei?

Die deutschen Autobauer wie Volkswagen, Daimler und BMW sind dabei, aber auch viele ausländische Hersteller ziehen mit. So beteiligen sich nach Angaben ihres Branchenverbandes VDIK Citroën, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan Peugeot, Renault, Toyota und Volvo.

Welchen Effekt erhofft sich die Regierung von der Prämie?

Die Regierung erwartet, dass so der Kauf von "mindestens 300.000 Fahrzeugen" angeschoben wird. Ob damit Schwarz-Rot das Ziel noch schafft, eine Million Elektroautos bis 2020 auf die Straßen zu bekommen, bleibt fraglich. Verglichen mit 25.500 reinen "Stromern" plus aktuell 19.000 Stecker-Hybriden zu Beginn des Jahres wäre es dennoch ein Durchbruch.

Gibt es auch Steuervorteile?

Ja. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 soll die Steuerbefreiung für neue und umgerüstete Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Das will der Bundestag in Kürze auf den Weg bringen. Arbeitnehmer müssen keine Steuern zahlen, wenn sie in der Firma ihr privates E-Auto aufladen. Arbeitgeber bekommen die Möglichkeit, geldwerte Vorteile pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern. Diese Regelungen gelten befristet vom 1. Januar 2017 bis Ende 2020.

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