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Gerichtsurteil

E.on darf Kraftwerk in Frankreich doch nicht schließen

Der deutsche Energieversorger Eon darf sein Kohlekraftwerk im nordfranzösischen Hornaing vorerst doch nicht schließen. Ein Berufungsgericht im nordfranzösischen Douai ordnete den Weiterbetrieb an, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, der der Nachrichtenagentur AFP am Sonntagabend vorlag.

07.05.2013, 11:56 Uhr (Quelle: AFP)
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E.ON© E.ON SE

Lille (AFP/red) - Die Gewerkschaften CGT und FO hatten gegen die Schließung geklagt, um E.on zur Einhaltung einer Zusage aus dem Jahr 2010 zu zwingen, derzufolge das Kraftwerk bis Ende 2015 in Betrieb bleiben sollte.

Forderung war zunächst gescheitert

In erster Instanz waren die Gewerkschaften mit ihrer Forderung gescheitert. Das Berufungsgericht entschied nun, dass E.on "einseitig" die Zusage aufgekündigt habe, indem der Energieversorger die Stilllegung ab 2013 beschloss. Daher werde die Umsetzung der Vereinbarung von 2010 angeordnet. E.on Frankreich erklärte, dass diese "schwierige Entscheidung" nun analysiert werden müsse, bevor über die weiteren Schritte entschieden werde.

Weiterbetrieb laut E.on nur mit Verlusten

Ende März hatte E.on nach der Gerichtsentscheidung in erster Instanz angekündigt, dass ab dem 1. April mit Sicherungsmaßnahmen zum anschließenden Abbau der Anlage begonnen werde. E.on Frankreich hatte im September angekündigt, das älteste Kohlekraftwerk des Landes zu schließen. Dem Anbieter zufolge wäre eine Renovierung der Anlage nicht rentabel und der Weiterbetrieb ab 2013 würde Verluste bedeuten. Von der Schließung des in den 1950er Jahren eröffneten Kohlekraftwerks sind laut Gewerkschaften 87 Mitarbeiter betroffen.

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