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Urteil

E.ON muss Altkraftwerke abschalten (Upd.)

Der Stromkonzern E.ON darf die alten Kraftwerke Datteln 1-3 und Shamrock/Herne nicht länger betreiben. Zu diesem Schluss kam das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Da es beim Bau des Kraftwerks Datteln 4 zu Verzögerungen gekommen war, wollte der Konzern die Laufzeiten der alten Kraftwerke verlängern.

21.03.2012, 16:14 Uhr
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Stromvergleich© Andre Bonn / Fotolia.com

Münster/Datteln/Düsseldorf (dapd/red) - Der Stromkonzern E.ON muss seine beiden Altkraftwerke Datteln 1-3 und Shamrock/Herne bis Ende 2012 abstellen. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster hervor. Versorgungsengpässe sind laut Aussage des Konzerns nicht zu erwarten.

Aufgrund der OVG-Entscheidung darf der Energiekonzern die seit 1962 und 1957 laufenden Kraftwerke nicht über die Jahreswende hinaus betreiben. Das Unternehmen hatte Ende 2006 gegenüber den Bezirksregierungen Münster und Arnsberg den Verzicht auf Betriebsgenehmigungen der Werke und deren Stilllegung erklärt. Da sich die Fertigstellung des neuen Kraftwerks Datteln 4 verzögert, wollte E.ON die alten Meiler nun doch weiterlaufen lassen. Zur Verzögerung kam es, weil im Herbst 2009 das OVG den Bebauungsplan für Datteln 4 für unwirksam erklärt hatte.

Stromversorgung wird auch weiterhin sichergestellt

Die von E.ON widerrufene Stilllegung der Kraftwerke ist laut einem vom Landesumweltministerium beauftragten Rechtsgutachter nicht möglich. Dagegen klagte der Konzern ohne Erfolg. Eine Revision der Urteile ließ das OVG nicht zu. Dagegen will das Unternehmen nun eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss.

Unterdessen arbeitet E.ON an provisorischen Maßnahmen, um die Stromversorgung sicherzustellen. Das Werk Datteln 1-3 liefert derzeit der Deutschen Bundesbahn etwa 20 Prozent des Bahnstroms. Zusammen mit Shamrock/Herne werden zudem zahlreiche Haushalte mit Fernwärme versorgt.

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