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EEG-Reform: Bund und Länder finden Kompromiss
Bundesregierung und Länder haben sich im Grundsatz über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt. Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Regierungsplänen ist, dass das sogenannte Repowering von Windkraftanlagen nicht auf vorgesehene Obergrenzen angerechnet werden soll.

Berlin (AFP/red) - "Ich finde, dass wir gute Lösungen gefunden haben", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Spitzengespräch mit den Ministerpräsidenten der Länder am Dienstagabend in Berlin.
"Ein guter Tag für die Windenergie"
"Ich bin sehr zufrieden mit den heutigen Beratungen", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der ebenfalls an den Verhandlungen teilnahm. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von einem "guten Kompromiss", Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) von einem "ganz wichtigen Schritt". "Das ist ein guter Tag für die Windenergie in Deutschland", sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).
Albig bezog sich besonders darauf, dass bei der Anrechnung von Windstrom an Land auf von Gabriel vorgesehene Obergrenzen für den Ausbau statt des Bruttoprinzips das Nettoprinzip gelten soll. Der Ersatz bestehender Anlagen durch neue und leistungsstärkere würde demnach nur für die installierte Zusatzleistung berücksichtigt. "Das Repowering kommt oben drauf und das ist gut", sagte Albig mit Blick auf den geplanten Ausbaudeckel von 2,5 Megawatt pro Jahr.
Um windschwächere Standorte im Binnenland nicht zu benachteiligen, soll es ein Referenzertragsmodell geben "zugunsten der Standorte, die nicht ganz so gut sind", erläuterte Gabriel. Dies war besonders eine Forderung süddeutscher Länder.
Mehr Kapazität für Offshore-Anlagen
Bei Offshore-Windanlagen soll bis zu 1,5 Gigawatt mehr Netzkapazität genehmigt werden, als eigentlich erforderlich. Dies soll laut Gabriel sicherstellen, dass das Ausbauziel von 6,5 Megawatt bis zum Jahr 2020 tatsächlich erreicht wird, auch wenn einige genehmigte Projekte nicht realisiert werden sollten. Zudem sollen Förderkürzungen abgemildert werden.
Auch für Biogasanlagen soll es günstigere Regelungen geben, als Gabriel bislang geplant hatte. So soll der Ausbaudeckel von 100 Megawatt pro Jahr nur für Neuanlagen gelten, nicht aber für Erweiterungen bestehender Anlagen.
Keine EEG-Umlage für Eigenstromanlagen
Bestehende Eigenstromanlagen von Unternehmen sowie deren Erweiterungen sollen vollständig von der EEG-Umlage befreit bleiben. Bei Neuanlagen soll es eine Unterscheidung zwischen Ökostrom- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einerseits und konventioneller Stromerzeugung andererseits geben. Details sind hier aber noch offen.
Durch die Änderungen dürfte die EEG-Umlage nach dem Jahr 2017 nach Angaben Gabriels um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde höher ausfallen als nach den bisherigen Regierungsplänen. "Wir sind entschlossen, die Kostendynamik zu begrenzen und gleichzeitig einen verlässlichen Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien sicherzustellen, beides ist gelungen", sagte gleichwohl Merkel.
Industrierabatte sollen verteidigt werden
Einig waren sich alle Beteiligten darin, Ausnahmen für energieintensive Betriebe von der EEG-Umlage gegen die Einwände der EU-Kommission zu verteidigen. "Es muss alles getan werden, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen", hob die Kanzlerin hervor.
Keine Einigung gab es über die von Gabriel geplante Stichtagsregelung, wonach Windkraftanlagen, die erst nach dem 22. Januar genehmigt wurden, nur noch geringere Fördersätze bekommen sollen. Kretschmann und andere Länderchefs forderten hierzu weitere Verhandlungen.
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