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Bußgeld droht

Einige Energieausweise laufen im November ab

Einige ältere Energieausweise werden ab November ungültig. Wer seinen Energieausweis vor Oktober 2007 hat ausstellen lassen, sollte sich gegebenenfalls einen neuen besorgen. Benutzt er den abgelaufenen Ausweis weiter, droht ein saftiges Bußgeld.

02.09.2014, 10:16 Uhr
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Energiekosten© Gina Sanders /Fotolia.com

Berlin (dpa/tmn/red) - Einige ältere Energieausweise werden nach dem 31. Oktober ungültig. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin aufmerksam. Betroffen sind Ausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, nicht dem damals gängigen Muster eines Energieausweises entsprechen und nicht die Mindestangaben enthalten.

Der Energieausweis: Was muss drinstehen?

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen die älteren Energieausweise von einer offiziellen Stelle ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: den Energiebedarf oder -verbrauch inklusive Warmwasserbereitung und den wesentlichen Heizenergieträger.

Eigentümer sollten die Dokumente prüfen und sich gegebenenfalls neue Energieausweise ausstellen lassen. Wer die ungültigen Ausweise weiter verwendet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

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