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Einigung über Steueranreize für Gebäudesanierung

Für die energetische Gebäudesanierung wird es ab dem kommenden Jahr eine steuerliche Förderung geben. Nach langen Verhandlungen hat es zumindest im Grundsatz eine Einigung gegeben, die Details sind noch offen. Im Gespräch ist auch eine rückwirkende Befreiung von der Steuerlast.

12.12.2014, 16:06 Uhr (Quelle: DPA)
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Steuererklärung© m.schuckart / Fotolia.com

Berlin (dpa/red) - Bund und Länder wollen Hausbesitzer vom kommenden Jahr an mit Steueranreizen zur Gebäudesanierung anspornen. Das soll dem Klimaschutz dienen. "Wir haben uns im Grundsatz auf eine steuerliche Förderung geeinigt", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten in Berlin. Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sprach von einem Durchbruch.

Steuerbonus für vergangene Sanierungen

Geht bei den Detailverhandlungen bis Februar alles glatt, können Immobilienbesitzer rückwirkend ab Januar zusätzlich zu bestehenden KfW-Förderprogrammen 10 bis 25 Prozent ihrer Sanierungskosten von der Steuerschuld abziehen. Das gilt, wenn sie Wände dämmen, neue Heizkessel oder Fenster einbauen. Der Steuerbonus kann aber nicht auf einmal eingelöst, sondern nur über zehn Jahre beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Kosten bei etwa einer Milliarde

Das auf fünf Jahre angelegte Gebäudesanierungsprogramm soll Bund und Länder aufwachsend etwa eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Um die Steuerausfälle zu verringern, hat der Bund den Ländern vorgeschlagen, im Gegenzug die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen zu kürzen. Anrechenbar beim Fiskus sollen von den Arbeitskosten bis 6.000 Euro dann nur noch Beträge oberhalb von 300 Euro sein. Das würde auch Millionen Mieter und ihre Nebenkostenabrechnungen betreffen.

Die Gebäudesanierung zum Einsparen von Energie und Kohlendioxid gehört zum schwarz-roten Aktionspaket, mit dem die Regierung ihre gefährdeten Klimaschutzziele bis 2020 doch noch erreichen will.

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