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Vermittlungsausschuss

Einigung zu Solarförderung und CO2-Speicherung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss zur Förderung von Solarstrom geeinigt. Zudem gab es ebenfalls einen Beschluss zur umstrittenen unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Beide Kammern wollen die Beschlüsse wohl noch diese Woche absegnen.

28.06.2012, 08:43 Uhr (Quelle: AFP)
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Stromvergleich© Andre Bonn / Fotolia.com

Berlin (AFP/red) - Nach Angaben des Bundesrats vereinbarten die Vertreter von Bund und Ländern am Mittwochabend unter anderem, dass es bei der Förderung mittelgroßer Dachanlagen mit einer Leistung von zehn bis 40 Kilowatt weniger Einschnitte geben werde. Darüber hinaus bleibe die vom Bundestag zum 1. April beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen bestehen. Sobald Anlagen mit einer Gesamtleistung von 52 Gigawatt gebaut seien, höre die Förderung auf.

Neuigkeiten für mittlere Anlagen

Für mittelgroße Solar-Anlagen soll demnach eine eigene Förderklasse geschaffen werden. Sie sollen demnach künftig mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden, wie der Bundesrat mitteilte. Das sei ein höherer Zuschuss als vom Bundestag ursprünglich festgelegt.

Die Einigung sei ein "sehr gutes Ergebnis für die Solarbranche, für das Handwerk und die Bürger", erklärte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). "Auch Forschung und Entwicklung in den Bereichen Solarstrom und Stromspeicher werden künftig verstärkt vom Bund gefördert." Sachsen-Anhalt hatte sich im Frühjahr im Bundesrat gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewandt. "Der Kompromiss kann sich sehen lassen", erklärte Haseloff nun.

Speicherung von CO2 in kleinerem Umfang

Der Vermittlungsausschuss erzielte auch eine Einigung zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Dabei verständigten sich die Vertreter von Bund und Ländern nach Angaben des Bundesrats darauf, dass die zulässigen Speicher mit einer jährlichen Einlagerungsmenge von maximal 1,3 Millionen Tonnen deutlich kleiner sein müssen als bei dem bisher geplanten Speichervermögen von drei Tonnen. Anders als bisher vorgesehen darf die Gesamtspeichermenge in Deutschland nicht vier Millionen Tonnen überschreiten; zuvor hatte die Obergrenze bei acht Millionen Tonnen Kohlendioxid gelegen.

Die Einigungen zur Solarförderung und der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid müssen noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Die beiden Kammern wollen sich voraussichtlich noch in dieser Woche damit befassen.

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