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Einstweilige Verfügung wegen des Anschlusses von Photovoltaik-Anlagen an das e.dis-Netz
Die e.dis Energie Nord AG in Fürstenwalde ist von dem Landgericht Potsdam im Wege einer einstweiligen Verfügung verpflichtet worden, die für die Planung des Anschlusses einer Photovoltaik-Anlage erforderlichen Daten an den Einspeisewilligen per sofort herauszugeben.

Dessen Verfahrensbevollmächtigter, der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Grigoleit, teilte mit, die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs aus § 3 Abs. 1 EEG sei erforderlich gewesen, weil alle vorhergehenden Aufforderungen zur Herausgabe der für eine Lastflußrechnung des Projektes erforderlichen Daten erfolglos waren. Grigoleit weiter: "Die Entscheidung dürfte entsprechend auf andere Vorhaben und Windkraftanlagen anwendbar sein, weil ein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch durchgesetzt worden ist. Damit wird es für unkooperative Netzbetreiber erheblich schwerer den Anschluß von Anlagen durch Untätigkeit zu verzögern."
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