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Emissionshandel gilt künftig auch für Fluggesellschaften
Ab 2012 müssen auch Fluggesellschaften am europäischen Emissionshandel teilnehmen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein Gesetz, mit dem die Vorgaben aus der EU-Emissionshandels-Richtlinie umgesetzt werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.

Berlin (dapd/red) - Damit steigt auch die Zahl der betroffenen Industrieanlagen ab 2013 auf rund 2.000. Das sind etwa 20 Prozent mehr als bisher. Während die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen schrittweise reduziert werden soll, werden zugleich weitere Treibhausgase in den Emissionshandel aufgenommen. Der Bundesrat muss den Regelungen nicht zustimmen.
Was der Emissionshandel bewirken soll
Der Emissionshandel ist ein Instrument der europäischen Klimapolitik. Unternehmen, die die Atmosphäre mit Treibhausgasen verschmutzen, brauchen dafür Rechte, sogenannte Emissionszertifikate. Das gilt vor allem für Kraftwerke, Raffinerien und Stahl- und Zementwerke. Ihnen stehen eine bestimmte Menge an Rechten zur Verfügung. Braucht ein Unternehmen weniger Verschmutzungsrechte, weil es seinen CO2-Ausstoß verringert hat, kann es die überzähligen Zertifikate am Markt verkaufen.
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