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EMR siegt abermals vor Gericht
Der Antrag der Deutschen Telekom gegen das EMR-Angebot wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen.

Das EMR (Elektritzitätswerk Minden-Ravensberg) trotzte abermals der vermeintlichen Übermacht der Deutschen Telekom. EMR durfte immer und darf auch in Zukunft das Produkt "Strom & Fon" in Kooperation mit Teleos vermarkten, so zumindest die Ansicht des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf. Auch das Landgericht Dortmund hatte in erster Instanz am 12. Juli des vergangenen Jahres bereits so entschieden.
Etwa 11.000 Kunden profitieren derzeit vom seit Juni 2000 angebotenen Bündelprodukt aus Stromlieferung und günstigen Telefontarifen.
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