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EnBW-Deal: Keine Ermittlungen gegen Mappus und Stächele

Gegen Ministerpräsident Stefan Mappus und Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) wird es im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue geben. Weder aus den vier Anzeigen noch aus der Presse hätten sich zureichende Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat ergeben.

04.03.2011, 10:33 Uhr
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Strommasten© Günter Menzl / Fotolia.com

Stuttgart (dapd/red) - Das teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Freitag mit. Die Ermittler sahen insbesondere nicht den Anfangsverdacht der Untreue gegeben. Für strafrechtlich relevantes Verhalten müsste der Vertragsabschluss als treuwidriges Risikogeschäft bewertet werden, das den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt widerspricht.

Dies sei nach Überprüfung der Staatsanwaltschaft nicht der Fall. Weder das hohe Volumen des Vertrages noch die Kurzfristigkeit des Geschäftsabschlusses lassen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hinreichend konkret auf wirtschaftlich unvertretbare Risiken schließen. Ein für ein strafrechtlich relevantes Verhalten erforderlicher Vermögensschaden sei jedenfalls nicht erkennbar.

Auch der Hinweis auf die persönliche Verbindung zwischen Mappus und dem Vorstand der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, dessen Institut den Deal abwickelte, begründe nicht den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung, hieß es weiter.

Anfang Dezember hatte Mappus angekündigt, das Land werde rund 45 Prozent der Anteile am Energieversorger EnBW vom französischen Stromkonzern EdF übernehmen. Der Landtag war in die Kaufentscheidung zuvor nicht einbezogen worden, sondern hatte erst nach der Abwicklung des Geschäftes darüber abgestimmt. Die Landesregierung hatte sich dabei auf Artikel 81 der Landesverfassung gestützt. SPD und Grüne haben beim Staatsgerichtshof Klage gegen die Nichtbeachtung des Parlaments Klage eingereicht.

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