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Rechnungshof

EnBW-Deal: Mappus habe Vorschriften grob verletzt

Der Ankauf von EnBW-Aktien unter dem früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus ist nun auch beim baden-württembergischen Landesrechnungshof durchgefallen. In ihrem am Dienstag vorgelegten Bericht kommen die Finanz- und Wirtschaftsprüfer zu dem Schluss, dass der CDU-Politiker Mappus damals Rechtsvorschriften grob verletzt hat.

27.06.2012, 11:31 Uhr
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Energiepreise© Gina Sanders / Fotolia.com

Stuttgart (dapd/red) - Unter anderem kritisieren sie, dass der Wert des Unternehmens nicht ausreichend geprüft wurde. Auch seien das Landesinteresse und eine Gefahr für die Versorgungssicherheit nicht genügend begründet worden, heißt es in dem Schriftstück, das der Nachrichtenagentur dapd in Auszügen vorliegt. Ob der damals gezahlte Kaufpreis von über 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen ist, wollte der Rechnungshof mangels hinreichender Erkenntnisquellen indes nicht bewerten.

Der CDU-Politiker Mappus hatte 2010 über 45 Prozent der Aktien des baden-württembergischen Stromversorgers EnBW vom französischen Energieunternehmen EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft war vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt worden. Mit der Aufklärung der Vorgänge ist derzeit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt. Der Rechnungshof sollte auf Antrag der Regierungsfraktionen prüfen, ob das Kaufgeschäft rechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob es wirtschaftlichen Schaden für das Land verursacht hat.

Keine ausreichende Prüfung des Firmenwerts

In dem Bericht heißt es unter anderem: "Die Prüfung hat ergeben, dass das Verfahren im Vorfeld des Vertragsabschlusses in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen." Auch bei der Ausgestaltung des Aktienkaufvertrags sei es nicht in ausreichendem Maße gelungen, "Regelungen zu vermeiden, die für das Land wirtschaftlich nachteilig sind".

Die "damals erkennbaren Risiken der Unternehmensentwicklung" seien für eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend in den Fokus genommen worden. Die von der damals beratenden Investmentbank Morgan Stanley vorgelegte sogenannte Fairness Opinion reiche als Grundlage für einen Unternehmenserwerb dieser Größenordnung nicht aus. Diese habe nämlich nicht die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit des gesamten Erwerbsgeschäfts zum Gegenstand gehabt.

CDU erreicht immer mehr Kritik

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte, der Bericht zeige, dass die grün-rote Koalition "im Kern Recht" gehabt habe, dass es "völlig verantwortungslos war, ohne die Werthaltigkeit auf diesem üblichen Weg zu prüfen", diesen Kauf in einem "solchen dramatischen Umfang" zu machen.

Die CDU Baden-Württemberg erreicht indes immer mehr Kritik von der Parteibasis. Ein Parteimitglied fordere gar den Ausschluss des damals beratenden Deutschlandchefs der Bank Morgan Stanley, Dirk Notheis, sagte der Sprecher des Landesverbandes auf dapd-Anfrage. Forderungen nach einem Ausschluss des früheren CDU-Landeschefs Mappus hätten den Landesverband bislang nicht erreicht.

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